Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/039/2011  

 
 
Betreff: Resolutionsantrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.05.2011 "Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren bürgernah gestalten"
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.07.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20110523 FDP - Antrag zu TOP A 5 der 12. Sitzung des Hauptausschusses Dichtigkeitsprüfung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Datum vom 24.05.2011 stellt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit der 12. Sitzung des Hauptausschusses folgenden Antrag zum Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in NRW:

 

1. Der Rat stellt ausdrücklich fest:

 

·      Die Dichtheitsprüfung in der bestehenden Form wird von der Bevölkerung nicht akzeptiert und ist für die Kommunen nur sehr schwer umsetzbar. Die starre Fristsetzung durch den Landesgesetzgeber führt zu Unmut und verhindert einen effektiven Gewässerschutz.

 

·      Die Abwasserbeseitigung liegt in der Regelungskompetenz der Kommunen. Deshalb muss die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und den Kommunen die Möglichkeit an die Hände gegeben werden, die Dichtheitsprüfung nach den örtlichen Gegebenheiten per Satzung zu formulieren.

 

·      Der effiziente Einsatz von finanziellen Ressourcen muss auf privater und kommunaler Seite beachtet werden. Deshalb sind Synergien zu nutzen und Dichtheitsprüfungen dann durchzuführen, wenn Kommunen ihre Kanäle gleichzeitig sanieren. Eine einseitige Belastung der Bürger ist nicht vermittelbar und muss gestoppt werden.

 

·      Gerade die sozialen Belange einer solchen Maßnahme müssen dringend beachtet werde. Rentner und Familien, die sich nur durch erhebliche Anstrengungen ein Eigenheim leisten könne, werden durch zusätzliche Kosten erheblich belastet.

 

2.  Der Rat fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine  

     Verlängerung der Frist zur Dichtheitsprüfung über die bereits angesprochenen

     Sonderfälle (Umsiedlung) hinaus durch die neue Erlasslage vollständig oder in

     Teilen gegeben sind.

 

3.  Der Rat fordert die Landesregierung auf, die landesweite Dichtheitsregelung mit

     ihren starren Fristen abzuschaffen und die Abwasserbeseitigung als kommunale

     Regelungskompetenz vollumfänglich den Kommunen zuzuordnen.

 

 

Der Antrag wird ausführlich begründet und ist als Anlage beigefügt.

 

 

Der § 61 a „Private Abwasseranlagen“ ist Bestandteil des Landeswassergesetzes. Die Stadt Erkelenz hat im vergangenen Jahr die darin formulierten Mindestanforderungen an die Kommunen neben einer umfassenden Beratungstätigkeit mit Erlass der „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten“ (Inkraft getreten am 17.12.2010) umgesetzt. Vorausgegangen war eine ausführliche Information und Diskussion in den politischen Gremien über die Situation auf dem Stadtgebiet Erkelenz. 

 

Das Land NRW als Gesetzgeber hat mit Datum vom 17.06.2011 in einem neuerlichen Erlass versucht, im Hinblick auf den Vollzug des Gesetzes weitere Klarstellungen zu geben. Im Wesentlichen wird ausgeführt, dass das Land NRW an der grundsätzlichen Regelung der Dichtheitsprüfung weiter festhält. Ergänzend zu dem Erlass vom 05.10.2010 wird die „Wasserstandsfüllprüfung“ als weitere Möglichkeit der Dichtheitsprüfung in bestimmten Fällen beschrieben, eine einheitliche Dichtheitsbescheinigung zur Anwendung empfohlen und Hinweise zu Sanierungsnotwendigkeiten und Fristen gegeben.

Einen konkreten Änderungsbedarf hinsichtlich der in Erkelenz bisher umgesetzten Regelungen gibt es auf Grund des neuen Erlasses nicht.

 

 

Intention des vorliegenden Antrages ist aus Sicht der Verwaltung, die grundsätzlichen Landesregelungen in Frage zu stellen, bis zu der unter Punkt 3 geforderten Abschaffung der Dichtheitsprüfung. Einen ähnlich lautenden Antrag hat auch die FDP-Landtagsfraktion im Landtag NRW zur Beratung eingebracht. Insofern muss eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, inwieweit der Rat der Stadt Erkelenz den Antrag unterstützt.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

kein Beschlussentwurf

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

nicht zu beziffern

Anlage:

Anlage:

Antrag FDP-Fraktion vom 24.05.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20110523 FDP - Antrag zu TOP A 5 der 12. Sitzung des Hauptausschusses Dichtigkeitsprüfung (768 KB)