Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 15.12.2010 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschlossen und hierbei die Voraussetzungen zum Bezug der Ehrenamtskarte festgelegt.
In folgenden Punkten sind die Voraussetzungen vom Land NRW vorgegeben:
Der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit muss wöchentlich mindestens 5 Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Die ehrenamtliche Arbeit muss ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten oder Auslagen hinausgeht, erfolgen.
Auf kommunaler Ebene können u. a. die Dauer des ehrenamtlichen Engagements sowie der Gültigkeitszeitraum der Ehrenamtskarte festgelegt werden. Die Festlegungen erfolgten durch den Rat auf 1 Jahr (Dauer des Engagements) bzw. 3 Jahre (Gültigkeitszeitraum).
Es erfolgte darüber hinaus die Festlegung, dass die Ehrenamtskarte nur an Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden kann, die ihr Engagement im Stadtgebiet Erkelenz erbringen.
Diese beiden Anknüpfungspunkte führten in der Praxis jedoch zu folgendem unbefriedigendem Ergebnis: Drei Personen leisten die gleiche ehrenamtliche Arbeit bei derselben Organisation in Erkelenz. Zwei der drei Personen sind Erkelenzer Bürger, die dritte Person ist Bürgerin einer anderen kreisangehörigen Kommune. Nach den derzeit geltenden Voraussetzungen wäre die dritte Person nicht zum Bezug einer Ehrenamtskarte berechtigt. Dies ist nach außen nicht vermittelbar. Im Vordergrund sollte stehen, dass die ehrenamtliche Arbeit Dritten im Stadtgebiet Erkelenz zugutekommt und zwar unabhängig davon, von wo der/die Ehrenamtler/in kommt.
Es wird daher vorgeschlagen, als Anknüpfungspunkt nur noch auf den Leistungsort und nicht mehr auf die Bürgereigenschaft abzustellen. Dies ist auch gängige Praxis in vielen anderen Städten und Gemeinden, z.B. in Mönchengladbach, Neuss und Viersen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): Die Voraussetzungen zum Bezug der Ehrenamtskarte werden wie folgt festgelegt:
„Die Ehrenamtskarte können Personen erhalten, die
mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr im Stadtgebiet Erkelenz leisten, mindestens seit einem Jahr für das Gemeinwohl in einer oder mehreren Organisationen tätig sind und die ehrenamtliche Arbeit ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten oder Auslagen hinausgeht, leisten.“ Finanzielle Auswirkungen: Der berechtigte Personenkreis für die Ehrenamtskarte wird sich geringfügig erhöhen. Die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen wegen möglicher Inanspruchnahme von städtischen Vergünstigungen in den Schwimmbädern und der Stadtbücherei sind marginal. Anlage: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||