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Vorlage - A 61/200/2011  

 
 
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Entwurf sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
05.07.2011 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.07.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die 13. Änderung des mit Bekanntmachung vom 02.09.2001 rechtskräftig gewordenen Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz umfasst einen westlich des Umsiedlungsstandortes Immerath-Pesch-Lützerath gelegenen ca. 0,7 ha großen Bereich.

Die Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Ziel und Zweck der 13. Änderung ist die Darstellung eines mit einer Flächengröße von ca. 0,5 ha gemäß § 11 BauNVO definierten Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gartenbaubetriebe“ (SO-GBB), und mit einer Flächengröße von ca. 0,2 ha dargestellten gemischten Bauflächen (M) als Weiterführung der bereits im Anschluss dargestellten gemischten Bauflächen.

Ziel und Zweck der Änderung ist die Ansiedlung eines aus dem Abbaugebiet Garzweiler II von der Umsiedlung des Ortes Immerath betroffenen Gartenbaubetriebes und allgemein einer bedarfsgerechten Nutzung der südlich der Rurstraße(neu) gelegenen Flächen.

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den westlich der ASB Erkelenz-Kückhoven und Umsiedlungsstandortes „Immerath-Pesch-Lützerath“ gelegenen Bereich geschaffen werden.

Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven soll unter Bezug auf die Darstellungen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Die Änderungen werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 29.03.2011 an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Schreiben vom 29.04.2011 teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass in Bezug auf die Planungsabsichten keine regionalplanerischen Bedenken bestehen.

Der Entwurf der 13. Änderung wird in der Sitzung vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss soll gefasst und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und den Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath zu hören

Soweit keine abwägungsrelvanten Anregungen vorgetragen werden, ist anschließend die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.     Die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.“                                  

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven  ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen. 

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                              

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine