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Vorlage - A 63/215/2011  

 
 
Betreff: Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Granterath - U-3-Betreuung
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
07.07.2011 
14. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Bezirksregierung Köln hat für die Einrichtung von U-3 Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten kurzfristig noch Mittel für 2011 bereitgestellt. Damit die Fördergelder nicht verfallen, sollen im Kindergarten Granterath schnellstens in beiden Gruppen jeweils 6 Betreuungsplätze eingerichtet werden. Hierfür wird der Kindergarten um einen Ruheraum, Abstellraum, Küche und Personalraum erweitert. Die Grundfläche dieser Erweiterung beträgt ca. 100 qm. Weiterhin werden im Bestand diverse Räume neu zugeordnet und durch geringfügige Umbaumaßnahmen optimiert, sodass für jede Gruppe das Raumprogramm erfüllt wird.

Die Entwurfsplanung ist bereits im Hochbauamt abgeschlossen und der Bauantrag kann kurzfristig eingereicht und genehmigt werden. Als erstes Gewerk werden die Rohbauarbeiten ausgeschrieben, damit noch im August der Baubeginn stattfinden kann.

Der Erweiterungsbau wird als Massivgebäude mit zweischaligem Außenmauerwerk und Stahlbetondecke errichtet und die Erschließung erfolgt in der Verlängerung des bestehenden Flures.

Die Fenster werden aus weißen wärmegedämmten ALU-Profilen mit Wärmedämmglas hergestellt, die Innentüren erhalten lackierte Stahlumfassungszargen und farbig beschichtete Röhrenspan-Türblätter mit Zylinderschlössern.

Im Zuge dieser Erweiterungs- und Umbaumaßnahme wird auch die vorhandene ältere Heizungsanlage erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Kindertagesstätte Granterath soll für die U-3 Betreuung (12 Plätze) nach den Plänen des Hochbauamtes vom 10.06.2011 erweitert und umgebaut werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 200.000,- €    

 

Die jährlichen Folgekosten betragen    €.

 

Die erforderlichen Mittel werden als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung

bei der Haushaltsstelle H 06 02 0201  7851000 vorgesehen.