Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/217/2011  

 
 
Betreff: Antrag des Erkelenzer Volleyballvereins auf Errichtung einer Beachvolleyballanlage
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
01.06.2011 
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.07.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beachvolleyballanlage - Planskizze Anlage, Luftaufnahme Grundstück, Lageplan, Luftaufnahme mit Kennzeichnung der beabsichtigten Anlage  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 07.01.2011 beantragt der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. die Überlassung eines Teilstückes des Grundstückes Gemarkung Erkelenz, Flur 59, Flurstück 16, in einer Größe von ca. 2100 qm.

 

Entstehen soll eine Volleyball-Beachanlage mit 4 Spielfeldern. Dadurch wäre dem Verein die Möglichkeit gegeben, die Anlage auch den Schulen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen an der Krefelder Straße hinter der Kreismusikschule (ehemalige Landwirtschaftsschule).

 

Das Gelände dient derzeit als Grünfläche mit standardisiertem heimischen Aufwuchs in unterschiedlichen Stärken. Es handelt sich um Bäume und Sträucher.

 

Für die Errichtung der Volleyball-Beachanlage ist der vorhandene Aufwuchs zu entfernen.

 

Dusch- und Umkleidegelegenheiten können dem Verein bis zur Errichtung einer Duschgelegenheit vor Ort (angedacht ist hier eine Containerlösung) in den nahegelegenen städtischen Sporthallen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

 

Seitens des Vereins ist beabsichtigt, auf dem Grundstück einen Container zur Lagerung von Materialien aufzustellen.

 

Die vorhandene Zufahrt zum Gelände ist zu vergrößern und gegebenenfalls zu verlegen.

 

Versorgungsleitungen für Strom und Wasser und der Kanalanschluss für den Duschcontainer sind derzeit nicht vorhanden.

 

Die Errichtung der Anlage erfolgt komplett durch den Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V.

 

Die Stadt Erkelenz stellt keinerlei finanzielle Mittel für die Herrichtung des Grundstückes zur Verfügung.

 

Der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. ist bereit, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Maßnahme zu tragen.

 

Hilfeleistung seitens der Stadt soll lediglich bei der Rodung des Aufwuchses geleistet werden.

 

Für die Zukunft ist eine jährliche Förderung nach den Richtlinien der Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz denkbar.

 

Die Überlassung der Fläche soll im Rahmen eines Pachtvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Option zur Verlängerung erfolgen.

 

Aufgrund des auf den Verein zukommenden hohen Investitionsaufwandes sollte von einer Pachtzahlung abgesehen werden.

 

Beginn des Pachtverhältnisses wäre der 01.10.2011, da erst ab diesem Zeitpunkt gem. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes mit Rodungsarbeiten an Gehölzen begonnen werden darf.

 

Der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. erklärt sich bereit, die Anlage den Erkelenzer Schulen im Rahmen des Sportunterrichts unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. zum 01.10.2011 einen Pachtvertrag zur Überlassung eines Teilstückes in einer Größe von ca. 2100 qm aus dem Flurstück Gemarkung Erkelenz Flur 59 Flurstück 16 abzuschließen.

 

Die Pachtdauer soll 20 Jahre mit einer Option zur Verlängerung betragen.

 

Die Überlassung des Grundstückes dient ausschließlich der Errichtung einer Volleyball-Beachanlage.

 

Schulen haben die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung. Ein Pachtzins wird nicht erhoben.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7.000,-- in Form der Hilfeleistung durch den städtischen Baubetriebshof. Folgekosten entstehen nicht.

Anlage:

Anlage:

1 Planskizze der Anlage

1 Luftaufnahme des Grundstückes

1 Lageplan

1 Luftaufnahme mit Kennzeichnung der beabsichtigten Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beachvolleyballanlage - Planskizze Anlage, Luftaufnahme Grundstück, Lageplan, Luftaufnahme mit Kennzeichnung der beabsichtigten Anlage (2671 KB)