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Tatbestand: Die Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz beantragt, für eine Fahrt nach Bad Windsheim vom 17.04.2011 bis 21.04.2011 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche 30,68 € je Teilnehmer und für Erwachsene 15,34 € je Teilnehmer. Die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf 30 Personen begrenzt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz wird für eine Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 17.04.2011 bis 21.04.2011 ein Zuschuss in Höhe von 905,06 € gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten betragen 905,06 € und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 011500.531800 zu Verfügung.
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