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Vorlage - A 10/483/2011  

 
 
Betreff: Redaktionelle Änderung der Richtlinien zur Zuschussgewährung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee zur Kenntnis
17.05.2011 
3. Sitzung des Partnerschaftskomitees geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie über die Zuschussgewährung vom 17.05.2011  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Partnerschaftsausschuss hat erstmals in seiner Sitzung am 10.09.1985 Richtlinien über die Zuschussgewährung bei Besuchen in der Partnerstadt St. James beschlossen. Über die Erhöhung des Pro-Kopf- bzw. Veranstaltungszuschusses nach diesen Richtlinien über die Zuschussgewährung für Treffen mit Saint-James entschied das Partnerschaftskomitee in einer Sitzung am 29.11.2000.

 

Eine zeitgemäße Anpassung der Zuschussrichtlinien, d. h. eine Änderung der Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim ist nunmehr sinnvoll, und zwar insbesondere bezüglich

 

a)      Rundungen der EURO-Beträge,

b)     der maximalen Personenzahl je Maßnahme,

c)      Vermeidung von Doppelbezuschussungen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Hiermit wird die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim“ beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der „Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie über die Zuschussgewährung vom 17.05.2011 (50 KB)