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Tatbestand: Der Partnerschaftsausschuss hat erstmals in seiner Sitzung am 10.09.1985 Richtlinien über die Zuschussgewährung bei Besuchen in der Partnerstadt St. James beschlossen. Über die Erhöhung des Pro-Kopf- bzw. Veranstaltungszuschusses nach diesen Richtlinien über die Zuschussgewährung für Treffen mit Saint-James entschied das Partnerschaftskomitee in einer Sitzung am 29.11.2000.
Eine zeitgemäße Anpassung der Zuschussrichtlinien, d. h. eine Änderung der Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim ist nunmehr sinnvoll, und zwar insbesondere bezüglich
a) Rundungen der EURO-Beträge, b) der maximalen Personenzahl je Maßnahme, c) Vermeidung von Doppelbezuschussungen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Hiermit wird die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim“ beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Entwurf der „Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim“
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