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Vorlage - A 10/464/2011  

 
 
Betreff: Städtische Vergünstigungen für künftige Inhaber der Ehrenamtskarte
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.03.2011 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 15.12.2010 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschlossen. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW wird derzeit vorbereitet und soll im April 2011 abgeschlossen werden.

 

Zur Gewinnung von Vergünstigungspartnern aus der freien Wirtschaft wurden seitens der Verwaltung inzwischen rund 180 lokale Handeltreibende, Firmen und Einrichtungen unterschiedlicher Branchen angeschrieben.

 

Auch die Stadt Erkelenz wird mit Einführung der Ehrenamtskarte Vergünstigungen und Sonderaktionen, teils in Kooperation mit Dritten, anbieten. Es ist vorgesehen, folgende Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen zu gewähren:

 

50 % Ermäßigung auf die Ausstellung eines Benutzerausweises der Stadtbücherei,

 

Gewährung des ermäßigten Tarifs in den städtischen Schwimmbädern.

 

Wegen ohnehin im Laufe des Jahres noch notwendiger Überarbeitungen der jeweiligen Gebührensatzungen werden die o.g. Tatbestände zur Gebührenermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzungen eingearbeitet.

 

Die Kultur GmbH wird den Inhabern der Ehrenamtskarte auf ihr aktuelles Theaterprogramm den ermäßigten Tarif für Einzelkarten und das Abonnement anbieten. Darüber hinaus ist die Durchführung folgender Sonderaktionen geplant, die hiermit nachrichtlich mitgeteilt werden:

 

Einladung aller Erkelenzer Inhaber der Ehrenamtskarte zum Neujahrsempfang der Stadt Erkelenz,

Durchführung einer kostenlosen Führung pro Jahr im Rheinischen Feuerwehrmuseum Lövenich für alle interessierten Inhaber der Ehrenamtskarte an einem festgelegten Termin,

Durchführung einer kostenlosen Stadtführung pro Jahr mit dem Heimatverein für alle interessierten Inhaber der Ehrenamtskarte an einem festgelegten Termin.

 

 

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Stadt und Land NRW werden die ersten Anmeldungen zur Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgen können.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Den künftigen Inhabern der Ehrenamtskarte werden an städtischen Einrichtungen folgende Ermäßigungen gewährt:

 

50 % Ermäßigung auf die Ausstellung eines Benutzerausweises der Stadtbücherei,

 

Gewährung des ermäßigten Tarifs in den städtischen Schwimmbädern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Begrenzter Rückgang des Gebührenaufkommens bei den öffentlichen Einrichtungen Schwimmbäder und Stadtbücherei. Die genaue Höhe ist abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Inhaber der Ehrenamtskarte und kann daher nicht beziffert werden.