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Vorlage - A 60/083/2011  

 
 
Betreff: Gestaltung und Pflege von Kreisverkehren - Vorstellung eines Pflegekonzeptes unter Einbindung von Sponsoren und Patenschaften
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
24.03.2011 
12. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 20. Mai 2010, ein gesamtstädtisches Konzept für die Gestaltung und Pflege von Kreisverkehren unter Einbindung von Sponsoren und Partnerschaften zu erstellen.

 

Dieser Auftrag umfasst alle im Stadtgebiet Erkelenz eingerichteten begrünten 16 Kreisverkehre. Hiervon unterhält die Stadt Erkelenz das Begleitgrün an 8 Kreisverkehren, 7 Kreisverkehre werden vom Landesbetrieb Straßen NRW und ein Kreisverkehr wird vom Kreis Heinsberg unterhalten.

Auf die Gestaltung und Pflege der Kreisverkehre des Landesbetriebes Straßen NRW und des Kreises Heinsberg hat die Stadt keinen unmittelbaren Einfluss.

 

Am 30. August 2010 fand mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Kreis Heinsberg ein Gespräch statt, in der die Gestaltungsgrundsätze und Pflege der begrünten Kreisverkehre sowie die Übernahme von Patenschaften abgestimmt werden sollten.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Kreis und der Landesbetrieb ihre Kreisverkehre zweimal jährlich mähen und an den Bäumen einen Kronenschnitt im 5-Jahresrythmus durchgeführt wird. Von diesem Pflegestandard weichen die Straßenbaulastträger aus Kostengründen nicht ab. Hinsichtlich der Einbindung von privaten Sponsoren oder Pflegepatenschaften zeigten sie sich offen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)              Die Stadt schließt mit dem Straßenbaulastträger einen Pflegevertrag auf jederzeitigen Widerruf ab. Die Stadt wiederum schließt dann mit dem Paten               einen entsprechenden Pflegevertrag.

b)              Das Pflanz- und Gestaltungskonzept der Kreisverkehre ist mit dem zuständigen Straßenbaulastträger abzustimmen.

c)              Die allgemeinen anerkannten straßenbautechnischen Regelwerke sind zu berücksichtigen und die Verkehrssicherungspflicht ist in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung zu gewährleisten.

d)              Werbeträger dürfen eine Größe von 1 qm nicht überschreiten. Auf Bundes-straßen sind Werbeträger außerhalb geschlossener Ortslagen nicht erlaubt.

 

Die Stadt hat daraufhin mit den hiesigen Landschaftsbaubetrieben und Baumschulen entsprechende Gespräche geführt.

Folgende Betriebe erklärten sich bereit, eine Patenschaft zu übernehmen:

1.               Bernd und Georg Görtz GbR, Garten- und Landschaftsbau, Erkelenz-Lövenich, für den Kreisverkehr Rurstr. (neu) / L 366 / K 32

2.              Firma Schmitz, Garten- und Landschaftsgestaltung, Erkelenz-Matzerath, für den Kreisverkehr L 19 / K 29

3.              Firma Hallen Baumschulen GmbH, Erkelenz-Golkrath, für den Kreisverkehr K 29 / L 227.

Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb zog seine Bewerbung zurück, als signalisiert wurde, dass eine überdimensionale Werbefigur auf dem Hügel des Kreisverkehres nicht genehmigungsfähig sei.

 

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes gesamtstädtisches Konzept für die Gestaltung und Pflege von Kreisverkehren vor:

1.               Es werden nur solche Baumsorten gepflanzt, die aufgrund ihrer Eigenschaften, wie Wuchshöhe, Breite, Lichtdurchlässigkeit, Lichtbedarf, auf ihre Verwendbarkeit im Straßenbereich geeignet sind.

2.               Bepflanzung mit blühenden Sträuchern und sommerblühenden Stauden, so               dass während der Vegetationszeit wechselnde Blütenwirkungen erzielt wer-              den. Der Fuß des Kreises erhält eine Unterpflanzung mit Narzissen, Traubenhyazinthen etc.

3.              Durch diese Bepflanzung darf kein wesentlich höherer Pflegeaufwand entstehen. Eine saisonale Wechselbepflanzung, die eine kontinuierliche Bewässerung erfordert, ist deshalb nicht vorgesehen.

4.               Die Kosten einer derartigen Neugestaltung betragen ca. 3000 Euro pro Kreis-              verkehr. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage kommt eine Umgestaltung nur dann in Betracht, wenn die vorhandene Bepflanzung aufgrund ihres Alters etc. ersetzt werden muss. Bei der Neuanlage von Kreisverkehren wird die Gestaltung im Rahmen der Beratung über Art und Umfang der Bauausführung vorgestellt und vom Ausschuss beschlossen.

5.              Verträge mit den überörtlichen Straßenbaulastträgern zur Gestaltung und               Pflege bereits vorhandener Kreisverkehrsanlagen zu Lasten der Stadt Erke-              lenz werden nicht abgeschlossen.

6.               Pflegepatenschaften an Kreisverkehren werden nach folgenden Kriterien vergeben:

 

a)              Durch die Übernahme der Grünpflegepatenschaft darf kein überhöhtes              Unfall- und Haftungsrisiko sowohl für den Paten als auch für den Verkehrsteilnehmer entstehen. Patenschaften an Kreisverkehren mit starkem Verkehrsaufkommen werden deshalb nur an Landschaftsbaubetriebe etc. vergeben.

b)              Keine Ausführung von Pflegeleistungen, bei denen besonderes Fachwissen erforderlich ist, z.B. Pflegeschnitten an Bäumen und Großsträuchern. Es sei denn, der Pate weist nach, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt.

c)              Das Gestaltungskonzept bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Stadt und dem zuständigen Straßenbaulastträger.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

„Der Ausschuss stimmt dem in der Sitzung vorgestellten Konzept zur Gestaltung und Pflege von Kreisverkehren unter Einbindung von Sponsoren und Grünpflegepatenschaften zu.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Umgestaltung je Kreisverkehr ca. 3.000 Euro