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Tatbestand: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Bei der Erstellung der Vorlage zur Jahresrechnung für das Jahr 2010 ist aufgefallen, dass die Jahresrechnung 2009 der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung noch nicht vorgelegt worden ist. Dies wird heute nachgeholt. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 29. April 2010 nach Prüfung die Jahresrechnung 2009 festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2009 von 1.579.622,34 EUR aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Sie hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 30. April 2010 zugeleitet.
Bezüglich der Tätigkeit der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung im Jahre 2009 wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 04. Februar 2010 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 29. April 2010 geprüfte, festgestellte und am 30. April 2010 zugeleitete Jahresrechnung 2009 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2009 weist ein Vermögen in Höhe von 1.579.622,34 EUR aus. Eine Ausfertigung der Vermögensübersicht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Tätigkeitsbericht der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2009 Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2009
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