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Vorlage - A 10/459/2011  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.03.2011 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 09.02.2011 beantragen die Eheleute Limburg, In Schönhausen 18, 41844 Wegberg, die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz auf ihrer Internetseite (www.limburg-bernd.de).

 

Die Eheleute Limburg widmen sich neben der Familien- und Ahnenforschung der Heimaterkundung und veröffentlichen in diesem Zusammenhang Beiträge, Texte und Fotos u.a. von Denkmälern und historischen Gebäuden in Erkelenz und aus dem übrigen Gebiet des Kreises Heinsberg auf ihrer Internetseite.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

 

Gemäß der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz wird die Genehmigung nur natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Erkelenz haben oder in besonderer Beziehung zu Erkelenz stehen, erteilt. Die Eheleute Limburg wohnen in Wegberg-Schönhausen, folglich nicht im Erkelenzer Stadtgebiet. Ob im vorliegenden Fall eine besondere Beziehung zur Stadt Erkelenz vorliegt, ist fraglich. Die sicherlich mit viel Fleiß ansprechend gestaltete Dokumentation (Texte und Bilder) der historischen Gebäude und der Denkmäler erfolgte allerdings weder in Zusammenarbeit mit der Stadt Erkelenz noch wurde ein solches Vorhaben von städtischer Seite unterstützt. Der aktuelle und auch ein zukünftig möglicher Inhalt entzieht sich somit der städtischen Einflussnahme.

Die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen liegen ebenfalls nicht vor, da die Richtlinie eine Verwendung des Wappens auf privaten Internetseiten grundsätzlich nicht vorsieht.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Dem Antrag der Eheleute Limburg, In Schönhausen 18, 41844 Wegberg, zur Nutzung des Stadtwappens auf ihrer Internetseite wird nicht entsprochen.“