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Tatbestand: Den Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnde über- und außerplanmäßige Ausgabe zugegangen, auf die verwiesen wird. Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss/Rat nimmt von der vom Kämmerer in der Zeit vom 22.02. – 12.04.2005 getroffenen Entscheidung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 82 (1) GO NW Kenntnis. Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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