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Vorlage - A 10/114/2005  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e.V. Erkelenz - hier eingegangen am 16.03.2005 - auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz (Fragestunden für Einwohner und Einwohnerinnen)
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.04.2005 
3. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2005 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion der Bürgerpartei e. V. Erkelenz beantragt mit Schreiben, datiert vom 15.04.2005 – hier eingegangen am 16.03.2005 –, eine durch den Rat zu beschließende Änderung der Geschäftsordnung, und zwar dahingehend, dass der Bürgermeister in jeder Tagesordnung von Stadtratssitzungen den Tagesordnungspunkt „Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen“ aufzunehmen habe. Neben diesem grundsätzlichen Begehren umfasst der Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e. V. auch das Prozedere bezüglich solcher Fragestunden.

 

Gemäß § 48 (1) Satz 3 GO NRW können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Es steht somit im freien Ermessen des Rates, dies zu tun.

 

Hierzu ist folgendes anzumerken und zu bedenken:

 

Bereits jetzt kann sich jeder Einwohner mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat wenden. Dieses Recht ist im § 24 der GO NRW verbrieft.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Erkelenz als eine von wenigen Städten im Lande Bezirksausschüsse, die sich intensiv mit den Belangen der Stadtbezirke und der einzelnen Ortschaften, und zwar vor Ort, befassen. Viele Bürger nutzen dieses Angebot und den Kontakt zu Bezirksausschüssen bzw. Bezirksausschussvorsitzenden.

 

Ferner besteht für die Einwohnerinnen und Einwohner selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich an den Bürgermeister, der sowohl Vorsitzender des Rates als auch Leiter der Verwaltung ist, mit ihren Fragen zu wenden. Da der Bürgermeister nach § 62 (2) GO NRW nicht nur die Beschlüsse vorbereitet, sondern sie auch ausführt, gehört es auch zu seinen Obliegenheiten, die Einwohnerinnen und Einwohner über diese Beschlüsse, sollten sich Fragen ergeben, zu informieren. Dies ist bisher geschehen und wird auch in Zukunft nicht anders sein.

 

In Erkelenz sind also aufgrund der geschilderten Umstände gute – und durch das Vorhandensein der Bezirksausschüsse auch mehr als in anderen vergleichbaren Städten – Möglichkeiten für die Einwohner gegeben, ihre kommunalpolitisch relevanten Fragen zu stellen und hierauf kompetente Antworten zu erhalten.

 

Diese Antworten würde – darauf sei hier auch hingewiesen – auch in Einwohnerfragestunden immer der Bürgermeister geben, weil Aussprachen und Diskussionen während der Einwohnerfragestunden generell nicht vorgesehen sind (was auch aus dem Antrag der Bürgerpartei hervorgeht).

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat deshalb vor, dem Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e. V. auf entsprechende Änderung der Geschäftsordnung nicht zu folgen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e. V. auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates mit dem Ziel, generell Einwohnerfragestunden im Rat der Stadt Erkelenz zur Tagesordnung zu stellen, wird nicht gefolgt.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine