Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/418/2011  

 
 
Betreff: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: Einrichtung eines auf Vergaben spezialisierten Vergabeamtes bei der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
26.01.2011 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
02.02.2011 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage TOP A 4 Antrag Bd. 90 Grüne - Korruptionsprävention und -bekämpfung - Einrichtung Vergabebeamter  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 02.11.2010 beantragt, nachfolgenden und den Fraktionen übersandten sowie in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2010 bekanntgegebenen Antrag zu beschließen:

 

„Nach Vorbereitung im entsprechenden Ausschuss beschließt der Rat der Stadt Erkelenz, dass Planung, Vergabe und Abrechnung von Aufträgen getrennt voneinander bearbeitet werden und sämtliche Vergabevorgänge über eine separate Organisationseinheit (Vergabeamt) abgewickelt werden und die jeweiligen Bedarfsträger der zu beschaffenden Leistungen vom Ablauf der Beschaffung entlastet werden.“

 

Der Antrag einschließlich Antragsbegründung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Zum o. a. Antrag sei folgendes vorweggeschickt: Gem. § 62 GO NRW ist der Bürgermeister nicht nur für die Verteilung der Dienstgeschäfte auf die Bediensteten der Gemeinde einschließlich ihrer Umsetzung innerhalb der Gemeindeverwaltung, sondern auch für die Entscheidung über die Verwaltungsgliederung als solche zuständig. Hierzu gehört, die Einrichtung von entsprechenden Organisationseinheiten, seien es Ämter, Referate, Stabsstellen, Sachgebiete etc. Die Räte und ihre Ausschüsse können diese „Organisationsgewalt“ der Hauptverwaltungsbeamten nicht an sich ziehen.

 

Wie die Bürgermeister also Ratsbeschlüsse organisatorisch umsetzen, ist ihrer Zuständigkeitssphäre durch Gesetz übertragen.

 

Der Rat könnte dem Bürgermeister aber eine entsprechende Empfehlung aussprechen, eine zentrale Vergabestelle in der Stadt Erkelenz zu bilden.

 

Die Verwaltungsleitung würde hierzu eine belastbare externe Prüfung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen favorisieren und vornehmen lassen. Als Zeitfenster für die Umsetzung dieser Prüfung würde die Zeitspanne bis Herbst 2011 vorgegeben. Hierbei wären Städte- und Gemeindebund NRW und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) einzuschalten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Bürgermeister wird hiermit empfohlen, ein Gutachten über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine zentrale Vergabestelle bei der Stadt Erkelenz, vorzugsweise durch externe Prüfung unter Einbeziehung von Städte- und Gemeindebund und KGSt, durchführen zu lassen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, dem Rat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Der neue Projektsteuerer soll – sobald entsprechende Kapazitäten vorhanden – die finanziellen Auswirkungen ermitteln.

Anlage:

Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP A 4 Antrag Bd. 90 Grüne - Korruptionsprävention und -bekämpfung - Einrichtung Vergabebeamter (502 KB)