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Vorlage - A 30/012/2005  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.03.2005 auf Errichtung von Feinstaubmessstationen
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Schreiben vom 16.03.2005 den Antrag gestellt, der Rat der Stadt Erkelenz solle die Verwaltung beauftragen, unverzüglich beim Land NRW die Einrichtung von flächendeckenden Feinstaubmessstationen im Stadtgebiet Erkelenz zu beantragen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz weist zur Begründung darauf hin, dass die Einrichtung von Feinstaubmessstationen im Bereich des Tagebaus Hambach gezeigt habe, dass die Feinstaubwerte rund um den Tagebau Hambach ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht hätten. Es sei daher festzustellen, ob auch Bürger der Stadt Erkelenz durch den zweifellos stattfindenden Austritt von Feinstaub aus dem Tagebau Garzweiler I beeinträchtigt werden und welches Ausmaß diese Beeinträchtigungen haben.

 

Seit dem 19.07.2001 ist die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27.09.1999 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität) und die 1. Tochterrichtlinie (Richtlinie 1999/30/EWG vom 22.04.1999 über Grenzwerte von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft) in Kraft. Sie enthält Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft, die bis zum Jahre 2005 überall in der Europäischen Union einzuhalten sind. Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26.09.2002 und der Neufassung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.09.2002 wurde die Richtlinie in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Auch die novellierte technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24.07.2002 sieht die strengen Immissionswerte für Feinstaub vor. Um die Grenzwerte einhalten zu können, ist nach der EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten ein entsprechendes Messnetz für den Feinstaub zu errichten. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist für die Überwachung die jeweils zuständige Landesbehörde zuständig, in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesumweltamt (LUA). Seit einiger Zeit wird das Problem der Feinstaubbelastungen durch die Braunkohlentagebaue in der Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit diskutiert. Zur Beurteilung des Problems betreibt das LUA im Bereich der Ortschaften Niederzier/Oberzier und Elsdorf/Angelsdorf südwestlich und nordwestlich des Tagebaus Hambach Messstationen. Die Verwaltung hat sich bereits in der Vergangenheit über das Problem der Feinstaubbelastungen durch die Braunkohlentagebaue informiert und wird über die aktuellen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden gehalten.

 

Vom Bergbautreibenden, der RWE-Power AG, wurde im Zuge der Gespräche zugesichert, die Erkenntnisse aus den Feinstaubmessungen im Tagebau Hambach auch auf den Tagebau Garzweiler zu übertragen. Zur Zeit laufen wissenschaftliche Untersuchungen, aus denen Handlungsempfehlungen entwickelt werden sollen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2005 zu folgen und beim zuständigen Landesumweltamt zu beantragen, auch auf dem Stadtgebiet von Erkelenz Messstationen zu errichten, um eine Beurteilung über Feinstaubbelastungen durch den Braunkohlentagebau Garzweiler vornehmen zu können.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, unverzüglich beim Landesumweltamt die Errichtung von Feinstaubmessstationen auf dem Stadtgebiet Erkelenz zur Beurteilung der Feinstaubproblematik aus dem Tagebau Garzweiler zu beantragen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine