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Vorlage - A 40/038/2005  

 
 
Betreff: Wahl der beratenden Mitglieder aus den Reihen der Lehrerschaft für den Schulausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes können Vertreter der Lehrerschaft zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz machte hiervon in den vergangenen Legislaturperioden regelmäßig Gebrauch. Da sich diese Regelung bewährt hat, sollen auch für die neue Legislaturperiode Vertreter der Lehrerschaft als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen werden.

 

Nach Absprachen mit den Leiterinnen/den Leitern der städt. Schulen werden folgende Vertreterinnen/Vertreter der Lehrerschaft vorgeschlagen:

 

A.                für die Sonderschule

die Leiterin/der Leiter der Sonderschule der Stadt Erkelenz, Schulring

Vertreter:        die Vertreterin bzw. der Vertreter der Leiterin/des Leiters der Sonderschule der Stadt Erkelenz, Schulring

 

B.                für die Gemeinschaftsgrundschulen

die Leiterin/der Leiter der Luise-Hensel-Schule

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich

 

C.                für die Kath. Grundschulen

die Leiterin/der Leiter der Kath. Grundschule Houverath

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Franziskusschule

 

D.                für die Evgl. Grundschule

die Leiterin/der Leiter der Evgl. Grundschule Schwanenberg

Vertreter:        die stv. Leiterin/der stv. Leiter der Evgl. Grundschule Schwanenberg

 

E.                für die Hauptschulen

die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftshauptschule Gerderath

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz

 

F.                 für die Realschule und Gymnasien

die jeweiligen Leiterinnen/Leiter der beiden Gymnasien und der Realschule und als Vertreter die stellv. Leiterinnen/stellv. Leiter der Gymnasien und der Realschule

 

Außerdem ist gem. § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes je ein von der Kath. und Evgl. Kirche zu benennender Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Von der Kath. Kirche wurde hierfür Herr Pfarrer Dieter Plewnia und von der Evgl. Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee benannt.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Zur Vertretung der Lehrerschaft im Schulausschuss werden folgende beratende Ausschussmitglieder gewählt:

 

A.           für die Sonderschule

die Leiterin/der Leiter der Sonderschule der Stadt Erkelenz, Schulring

Vertreter:        die Vertreterin bzw. der Vertreter der Leiterin/des Leiters der Sonderschule der Stadt Erkelenz, Schulring

 

B.     für die Gemeinschaftsgrundschulen

die Leiterin/der Leiter der Luise-Hensel-Schule

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich

 

C.          für die Kath. Grundschulen

die Leiterin/der Leiter der Kath. Grundschule Houverath

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Franziskusschule

 

D.          für die Evgl. Grundschule

die Leiterin/der Leiter der Evgl. Grundschule Schwanenberg

Vertreter:        die stv. Leiterin/der stv. Leiter der Evgl. Grundschule Schwanenberg

 

E.           für die Hauptschulen

die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftshauptschule Gerderath

Vertreter:        die Leiterin/der Leiter der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz

 

F.           für die Realschule und Gymnasien

die jeweiligen Leiterinnen/Leiter der beiden Gymnasien und der Realschule und als Vertreter die stellv. Leiterinnen/stellv. Leiter der Gymnasien und der Realschule

 

Gemäß den Bestimmungen des § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes werden für die Kath. Kirche Herr Pfarrer Dieter Plewnia und für die Evgl. Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine