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Vorlage - A 20/013/2005  

 
 
Betreff: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 GO NW: Zuleitung der Jahresrechnung 2004 gemäß § 93 (2) GO NW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Jahresrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2004 wur­de gemäß § 93 (2) GO NW am 22. Februar 2005 vom Kämmerer aufge­stellt und vom Bürgermeister festgestellt. Nach § 93 (2) GO NW  leitet hiermit der Bürgermeister die für 2004 aufgestellte Jahresrechnung form- und fristgerecht dem Rat zu. Bis späte­stens 31. Dezember 2005 hat der Rat nach Prü­fung der Rec­hnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss über die Jah­res­rechnung Beschluss zu fassen und zugleich über die Ent­lastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prü­fung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb die Jah­resrechnung nach Zuleitung durch den Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsaus­schuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Die Jahresrechnung umfasst gemäß § 39 (1) GemHVO den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Der Jahresrechnung sind beizu­fügen:

 

1. eine Vermögensübersicht,

2. eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen,

3. ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht,

4. ein Rechenschaftsbericht.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben

des Verwaltungshaushalts betragen je                                                       67.970.494,21 €

 

Der Abschluss überschreitet um 0,40 % die Haushaltsansätze

des Verwaltungshaushaltes (67.700.000,00 €)   =                                        270.494,21 €

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben

des Vermögenshaushalts betragen je                                                        11.215.262,35 €

 

Das Rechnungsergebnis bleibt somit um 954.737,65 € = 7,85 % hinter dem Haus­halts­soll 2004 (=  12.170.000,00 €) zurück.

 

 

Erläuterungen Verwaltungshaushalt

 

Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögens­haushalt beträgt 1.664.615,13 €  (-  17.083,87 €).

 

Von der Zuführungsrate 2004 an den Vermögenshaushalt sind zur Ermittlung der freien Spitze folgende Beträge abzuziehen:

 

a)     Kalk. Rückstellung Becker-von-Berg-Stiftung                            2.386,85 €

 

b)  Pensionsrückstellungen                                                             30.796,24 €

 

33.183,09 €

 

 

Die verbleibende Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 1.631.432,04 €.

 

Die Mindestzuführung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO errechnet sich wie folgt:

 

Kreditbeschaffungskosten, ordentliche Tilgung                             =   1.631.432,04 €

 

somit freie Spitze:                                                                                                              0,00 €

 

Eine freie Spitze konnte im Haushaltsjahr 2004 nicht erwirtschaftet werden.

 

Zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bzw. zur Fortführung begonnener Maßnahmen wurden neue Haushalts­aus­gabe­reste gebil­det, und zwar

 

a) im Verwaltungshaushalt                                                                                   113.649,64 €

 

b) im Vermögenshaushalt                                                                                 1.160.527,79 €

 

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung stellt sich im Vermögenshaus­halt wie folgt dar:

 

a) Einnahmeausfälle ohne Zuführung

    vom Verwaltungshaushalt                                                                        -      937.653,78 €

 

b) Ausgabeeinsparungen ohne Zuführung

    an den Verwaltungshaushalt                                                                    +  1.488.829,09 €

 

verbleiben                                                                                                             551.175,31 €

 

verringerte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt                               -        17.083,87 €

 

erhöhte Zuführung an den Verwaltungshaushalt                                   534.091,44 €

 

somit Überschuss/Fehlbetrag

im Vermögenshaushalt                                                                                                   0,00 €

 

Im Haushaltsjahr 2004 wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe 2.620.000,00 € gebildet.

 

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

1. Die Jahresrechnung 2004 ist gemäß § 93 Abs. 2 GO NW form- und fristgerecht  

      zugeleitet.

 

 2.  Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird die Jahresrechnung hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (6) GO NW).“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine