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Vorlage - A 60/075/2010  

 
 
Betreff: Gestellung von Arbeitskräften für den Bautriebshof für die Zeit vom 01.04.2011 bis 31.03.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
23.09.2010 
8. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rahmenvertrag über die Gestellung von Saisonarbeitskräften für den Baubetriebshof läuft zum 31.12.2010 aus und ist neu abzuschließen. Der Rahmenvertrag sieht die Gestellung von Arbeitskräften zur Erledigung von saisonal bedingten Arbeiten, insbesondere im Rahmen der Grünflächenpflege, vor. Diese Aufgaben können nicht mit dem vorhandenen Stammpersonal bewältigt werden. Wie bisher, soll der zusätzliche Arbeitskräftebedarf nicht über die Festeinstellung von Saisonarbeitskräften abgedeckt werden, sondern im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Dies hat den Vorteil, dass die benötigten Mitarbeiter bedarfsorientiert auch für kürzere Arbeitseinsätze angefordert und eingesetzt werden können.

 

Bisher erfolgte die Vergabe des Rahmenvertrages von Jahr zu Jahr. Die Verwaltung schlägt vor, künftig im Rahmen eines offenen Verfahrens die Gestellung von Arbeitskräften europaweit über einen 3-Jahres-Zeitraum und zwar vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2014 auszuschreiben. Die europaweite Ausschreibung wird erforderlich, weil der Schwellenwert für Vergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zum 01.01.2010 auf 193.000,00 € gesenkt wurde. Es ist zu erwarten, dass der jährliche Auftragswert diesen Schwellenwert erreicht. Eine jährliche EU-weite Ausschreibung ist wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht sinnvoll.

 

Für die Durchführung von leichten Arbeiten im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege werden in der Saisonspitze bis zu 15 Arbeitskräfte mit insgesamt 14.000 Jahresarbeitsstunden benötigt. Der Auftragswert wird unter Berücksichtigung eventueller Lohnerhöhungen mit 240.000,00 € einschließlich Mehrwertsteuer kalkuliert.

 

In der Ausschreibung bzw. in der Wertung sollen folgende soziale Komponenten einfließen:

 

  1. Der Bieter muss tarifgebundene Löhne zahlen. Die Festlegung auf einen bestimmten Tarifvertrag ist wegen der Vereinigungsfreiheit nicht zulässig.

 

  1. Die Kalkulation muss in den Eckwerten offen gelegt werden. Hierdurch wird der Lohnkostenanteil und der Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlag erkennbar.

 

  1. In der Wertung wird der Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlag mit dem Faktor 2 multipliziert. Dies soll sicherstellen, dass im Zweifel der Bieter mit dem höchsten Lohnkostenanteil den Zuschlag erhält.

 

Durch den Rahmenauftrag bindet sich die Stadt nicht, ein bestimmtes Kontingent an Arbeitskräften abzurufen bzw. eine bestimmte Auftragssumme zu erreichen. Die Anzahl der abzurufenden Arbeitskräfte richtet sich nach den politischen Vorgaben im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Vergabe des Rahmenauftrages über die Gestellung von Saisonarbeitskräften für den Baubetriebshof für die Zeit vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2014 ist mittels eines offenen Vergabeverfahrens EU-weit auszuschreiben.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresauftragswert wird mit 240.000,00 € kalkuliert. Der Abruf des benötigen Personals ist abhängig von der Bereitstellung der Mittel unter dem Produktsachkonto 011800 542900.