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Vorlage - A 63/166/2010  

 
 
Betreff: Sanierung des Alten Rathauses in Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
23.09.2010 
8. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nachdem im Jahr 2009 und in diesem Jahr sowohl der Ratssaal als auch die Fensteranlagen des alten Rathauses überarbeitet wurden stehen nun dringende Sanierungsarbeiten an der Fassade an. Der Sockelbereich muss auf Grund von Feuchtigkeitsschäden saniert werden. Hinzu kommt der dann erforderliche notwendige Neuanstrich der Fassaden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass, damit diese Maßnahmen auch nachhaltige Wirkung entfalten, der Vorschlag des Landeskonservators Rheinland aus dem Jahre 2008 aufgegriffen werden sollte, die Arkaden weiter zu öffnen.

 

Vor dem Hintergrund des unsauberen Zustandes des Arkadenbereichs und der allgemein unbefriedigenden Situation im Umfeld hatte die FDP-Fraktion seinerzeit einen Antrag formuliert, der auf die Schließung der Arkadenbögen zielte, um so einen Schutz zu erreichen und dem Arkadenbereich wieder eine Funktion zu geben.

 

Der Landeskonservator führte zum Antrag der FDP aus:

 

„Das historische Rathaus von Erkelenz, das zu den bedeutenden Baudenkmälern der Stadt zählt, entstand nach dem großen Stadtbrand in den Jahren 1541-46 und gehört zu den besten Bauzeugnissen spätgotischer Profanarchitektur am Niederrhein. Sein Vorbild scheint das Alte Rathaus von Amsterdam gewesen zu sein. Zu seinen charakteristischen Merkmalen und Besonderheiten zählt die offene Halle, die im Rheinland Seltenheitswert genießt.“ “Aus denkmalfachlicher Sicht scheint eine „offene Lösung“ die denkmalverträgliche zu sein. Mit dem Schließen der Halle - auch wenn eine Verglasung der offenen Bögen in Betracht gezogen wird – geht der Charakter, der bauliche Reiz einer offenen Bogenhalle verloren, und die Chance, dem Objekt seine eigentliche Zweckbestimmung als Markplatz zurückzugeben, wäre vertan.“

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die anstehenden Sanierungsarbeiten mit dem weiteren Öffnen der Arkaden zu verbinden. Die vorhandene Trafostation könnte im näheren Umfeld des Rathauses einen neuen Standort finden und ein weiteres Bogenjoch, im dem sich jetzt die Garderobe befindet, könnte ebenfalls geöffnet werden. Damit wären insgesamt 9 Bogenjoche wieder geöffnet. Darüber hinaus sollten die Bögen und die Außenfassade eine entsprechende Ausleuchtung mit Hilfe eines Lichtkonzeptes erhalten, um die nicht erwünschten Nutzungen einzudämmen.

 

Der Landeskonservator unterstützt ausdrücklich diese Maßnahmen und hat in Vorgesprächen eine Förderung aus Denkmalpflegemitteln (Fördersatz 50 % der förderfähigen Kosten) in Aussicht gestellt. Die Gesamtkosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich nach erster Kostenschätzung auf ca. 270.000,- Euro.

 

Zur möglichst zeitnahen Antragstellung für einen Förderantrag (Ende September) ist ein Grundsatzbeschluss des Ausschusses erforderlich.  Die genaue Detailplanung würde dann, falls eine Förderung der Maßnahme erfolgt, dem Ausschuss selbstverständlich im Zusammenhang mit dem dann noch zu treffenden konkreten Baubeschluss vorgestellt.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die 2 mittleren, durch Einbauten geschlossenen Arkaden des alten Rathauses sollen wieder geöffnet werden. Die Trafo-Station wird im näheren Rathausumfeld versetzt. Die Fassade und die Bogenhalle soll mit einem Lichtkonzept ausgeleuchtet werden.  Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Förderung aus dem Denkmalprogramm und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Finanzplan 2011. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung aus Denkmalpflegemitteln für das Denkmalprogramm 2011 zu stellen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Über die finanziellen Auswirkungen können zurzeit bis auf die im Tatbestand genannten Gesamtbaukosten (ca. 270.000,- €) keine genaueren Aussagen gemacht werden. Konkretere Bau- und Folgekosten können erst im Rahmen des Baubeschlusses bei Vorliegen der Ausführungsplanung beziffert werden.