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Tatbestand: Den Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnden über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugegangen, auf die verwiesen wird. Beschlussentwurf: Der Rat nimmt von den vom Kämmerer in der Zeit vom 24.11.2004 – 10.01. 2005 getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 (1) GO NW Kenntnis. Der Rat nimmt von den vom Kämmerer in der Zeit vom 11. 1. – 21. 2. 2005 getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 (1) GO NW Kenntnis. Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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