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Vorlage - A 10/101/2005  

 
 
Betreff: Änderung zur Besetzung des Bezirksausschusses Kückhoven durch die UWG
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2005 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 03.01.2005 teilt die UWG-Stadtratsfraktion mit, dass Herr Ronald Tietz nicht mehr dem BZA Kückhoven als beratendes Ausschussmitglied nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW für die UWG angehören soll.

 

Für Herrn Tietz wird neu benannt: Herr Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, Erkelenz.

 

Die Vertretung des neuen beratenden Ausschussmitgliedes Herrn Failing soll wie aufgelistet erfolgen, und zwar in folgender Reihenfolge:

 

1.      sachkundiger Bürger Ronald Tietz, Bellinghovener Weg 25, Erkelenz

2.      RH Wilms

3.      RH Hübgens

 

Da das Recht auf Entsendung beratender Ausschussmitglieder gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW dem Informationsfluss aus den Ausschüssen in die Fraktionen bzw. umgekehrt aus den nicht in den betreffenden Ausschüssen vertretenen Fraktionen in die Ausschüsse dienen soll,  steht es einer solchen entsendenden Fraktion auch jederzeit frei, dieses beratende Ausschussmitglied  abzuberufen und durch ein anderes zu ersetzen.

 

Von diesem Recht macht die UWG Gebrauch. Das neu benannte beratende Ausschussmitglied ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 8 GO NW vom Rat neu zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1. Für das von der UWG abberufene beratende Ausschussmitglied des Bezirksausschusses Kückhoven Herrn Ronald Tietz (beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW) wird hiermit als neues beratendes Ausschussmitglied der sachkundige Bürger Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, Erkelenz, bestellt.

 

2. Für die Vertretung des neuen beratenden Ausschussmitgliedes Günter Failing werden in folgender Reihenfolge bestellt: 1. sachkundiger Bürger Ronald Tietz, Bellinghovener Weg 25, Erkelenz; 2. RH Wilms; 3. RH Hübgens.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine