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Vorlage - A 60/073/2010  

 
 
Betreff: Landschaftspark Im Blathes, Gerderath, 3. BA
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
24.06.2010 
6. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes IX „Im Blathes“, Stadtbezirk Gerderath, hat das Landschaftsarchitekturbüro Wolfgang R. Müller & Partner, Willich, westlich der Straße „An der Wolfskaul“ einen Grünordnungsplan erstellt und eine ca. 80.000 qm große Grünanlage geplant. Die Planung war zweigeteilt und sah im nördlichen Teilbereich auf einer Fläche von ca. 38.000 qm eine umfangreiche Spielanlage mit Wasserspielbereich und im südlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 42.000 qm eine extensive als Grünland zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Nutzfläche vor. Diese Nutzfläche sollte beiderseits durch zwei in Nord-Süd Richtung verlaufende Wanderwege mit fünf quer verlaufenden Baum bestandenen Hecken gestaltet werden. Das Landschaftsarchitekturbüro Wolfgang R. Müller & Partner ermittelte 1990 voraussichtliche Ausbaukosten ohne Grunderwerb von umgerechnet ca. 1,1 Mio. Euro.

Wegen dieser erheblichen Investitionskosten hat die Bezirksregierung seiner Zeit die Aufnahme dieses Projektes in ein Förderprogramm abgelehnt und eine Förderung nicht in Aussicht gestellt. Aus diesem Grunde konnte diese Planung nur in mehreren Bauabschnitten und in erheblich abgespeckter Form umgesetzt werden.

 

Im ersten Bauabschnitt wurden gleichzeitig mit der Erschließung des Wohngebietes unter Nutzung der Aushubmassen entlang der L 19 die im Bebauungsplan vorgesehenen Wallanlagen (6.500 qm) hergestellt und eine kleinere ca. 3.500 qm große Spielanlage angelegt.

 

Der Bau- und Werksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 19.08.1999 als zweiten Bauabschnitt den verbliebenen ca. 28.000 qm großen Bereich südlich der bestehenden Spielanlage bis zum quer verlaufenden Wirtschaftsweg landschaftsgerecht auszubauen und ca. 750 m wassergebundene Wege anzulegen. Gleichzeitig wurde entlang der angrenzenden Wohnbebauung ein Gehölzstreifen angepflanzt. Die Ausbaukosten betrugen seinerzeit ca. 83.300 Euro. Hierauf wurde eine Zuwendung von ca. 25.000 Euro aus Mitteln zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gewährt.

 

Im anstehenden dritten Bauabschnitt soll entsprechend der Intention des Grünordnungsplanes die Vernetzung des Waldes mit der offenen Landschaft in Form von frei wachsenden Buschgruppen und Einzelbäumen realisiert werden. Parallel zur Wohnbebauung „An der Wolfskaul“ soll im Bereich des Gehölzstreifens ein ca. 2 Meter breiter wassergebundener Weg angelegt werden. Die hierdurch geschaffene Rundwandermöglichkeit erhöht den Freizeitwert dieses Landschaftsparks erheblich. Die verbliebenen Freiflächen werden mit einer speziell auf den Boden abgestimmten Rasenmischung als kräuterreiche Wildwiese angelegt.

 

Der Ausbau des dritten Bauabschnittes umfasst insgesamt folgende Leistungen:

Anlegen von

-           18.000 qm                 Landschaftsrasen

-                800 qm                  wassergebundene Wegeflächen

-                  16 Stück              Bäume/Solitäre

-                835 Stück Gehölze.

 

Die Ausbaukosten dieses dritten Bauabschnittes betragen einschließlich der dreijährigen Anwachs- und Entwicklungspflege ca. 67.000 Euro. Die Maßnahme wird ebenfalls mit einer Landeszuwendung gefördert. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 14.577 Euro. Der Entwurf wurde dem Bezirksausschuss Gerderath am 07.04.2010 zugeleitet. Einwände gegen die Planung wurden bisher nicht erhoben.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der dritte Bauabschnitt des Landschaftsparks „Im Blathes“, Erkelenz-Gerderath, ist entsprechend der in der Sitzung vorgestellten Planung auszubauen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan 2010 stehen unter Auftragskonto S 13020004 7852000 insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Da auf der Einnahmeseite statt der veranschlagten Landeszuwendung von 75.000 Euro lediglich ca. 14.600 Euro bewilligt werden, beläuft sich die Ausgabeermächtigung auf 89.500 Euro.

Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ca. 6.000 Euro.

Der Abschreibungsaufwand beträgt ca. 1.500 Euro.