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Vorlage - A 60/071/2010  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Übernahme einer Patenschaft über einen Kreisverkehr durch ihren Ortsverband
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
20.05.2010 
5. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen mit Datum vom 17.01.2010 den Antrag, dass der Rat der Stadt Erkelenz beschließen möge, dem Ortsverband, die Patenschaft für den Kreisverkehr „Düsseldorfer Straße / Burgunderstraße / Borschemich (neu)“ zu übertragen.

Innerhalb der Patenschaft soll vereinbart werden:

1.      Die Gestaltung des Kreisverkehrs wird in Zusammenarbeit zwischen dem Ortsverband und dem zuständigen Fachamt der Stadt Erkelenz vorgenommen.

  1. Die Gestaltung umfasst die Neubepflanzung unter Einbezug der drei vorhandenen Sträucher. Die Kosten übernimmt die Stadt Erkelenz.
  2. Der Ortsverband verpflichtet sich, nach der Neugestaltung die Pflege unentgeltlich zu übernehmen und saisonale Bepflanzungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
  3. Als Ansprechpartner für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Kreisel wird Ratsherr Andreas Stommel, Frankenring 154, 41812 Erkelenz, 02431/73867, benannt.

 

Der Antrag liegt den Fraktionen vor, so dass auf die Begründung etc. nicht näher eingegangen zu werden braucht.

 

Zu dem Antrag ist grundsätzlich auszuführen, dass die Vergabe von Patenschaften zur Pflege von Grünflächen bzw. Straßenbegleitgrün nach der Zuständigkeitsordnung des Rates nicht der Beschlussfassung durch den Rat, dem Hauptausschuss oder einem Fachausschuss obliegt. Die Vergabe von Grünpflegepatenschaften ist deshalb als Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten.

 

Die Verwaltung nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Anlass, die Kriterien zur Vergabe einer Grünpflegepatenschaft und den Verfahrensablauf zu schildern.

 

Wesentliche Kriterien für die Vergabe einer Grünpflegepatenschaft sind:

 

  1. Die Vermeidung von überhöhten Unfall- und Haftungsrisiken, sowohl für den Paten als auch für den Verkehrsteilnehmer.

 

  1. Wahrung des Pflegekonzeptes der Stadt unter Einräumung einer Gestaltungsfreiheit durch den Paten.

 

  1. Keine Ausführung von Pflegeleistungen, bei denen besonderes Fachwissen erforderlich ist, z. B. Pflegeschnitte an Bäumen und Großsträuchern.

 

Die Grünpflegepaten erhalten mit der Patenschaftsurkunde eine Information über die durchzuführenden Pflegearbeiten und eine Liste von Pflanzen, die zur Unterpflanzung von Baumbeeten oder im Bereich des Straßenbegleitgrüns geeignet sind.

 

Die Vergabe einer Grünpflegepatenschaft an den Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen für den Kreisverkehr an der Düsseldorfer Straße erfüllt das erste und wichtigste Kriterium nicht. Die Düsseldorfer Straße ist eine der am meisten frequentierten Straßen der Stadt Erkelenz. Die Mitglieder des Ortsverbandes sind nicht geschult, in derartigen Gefahrenbereichen Arbeiten auszuführen. So löblich das Interesse des Ortsverbandes an einer Patenschaft ist, die Übernahme der Pflegearbeiten stellt jedoch ein erhebliches Unfallrisiko für die pflegenden Personen und den Verkehrsteilnehmer dar. Im Schadensfall kämen nicht zu kalkulierende Haftungsrisiken auf die pflegenden Personen, den Ortsverband und auf die Stadt Erkelenz als Träger der Straßenbaulast zu.

Wird an einem derartigen Verkehrsknotenpunkt ein Unfall durch eine pflegende Person verursacht, sind je nach schwere des Unfalls strafrechtliche Konsequenzen auch für die Entscheidungsträger der Stadt nicht ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übernahme einer Patenschaft über den Kreisverkehr „Düsseldorfer Straße/Burgunder Straße/Borschemich (neu)“ abzulehnen.

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass der Kreisverkehr noch nicht endgültig hergerichtet ist. Die endgültige Ausgestaltung sollte im Zusammenhang mit der Herstellung des Straßenbegleitgrüns für den Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) erfolgen. Derzeit ist die Innenfläche des Kreisverkehrs mit Rasen eingesät und drei großbuschigen Linden bepflanzt.

Das endgültige Pflanzkonzept sieht folgende Gestaltung vor:

Eine sternförmige Gliederung mit immergrüner Mahonie, gelbblühend im April. Die Kreissegmente werden mit sommerblühenden Stauden bepflanzt, z. B. Bartblume (blaue Blüten im August/September) oder Spierstrauch (Blütezeit je nach Sorte: rot bzw. rosa von Mai bis August). Der Fuß des Kreisels erhält eine Unterpflanzung mit Narzissen, Traubenhyazinthen, etc.. Hier ist noch mal darauf hinzuweisen, dass trotz dieser Pflanzmaßnahmen der Unterhaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden muss. Die vorgeschlagene Bepflanzung ist auf die am Standort herrschenden Bedingungen ausgerichtet und benötigt keinen erheblich höheren Pflegeaufwand.  Eine saisonale Wechselbepflanzung erfordert z. B. eine kontinuierliche Bewässerung, die im Regelfall an einem Kreisverkehrsplatz nicht gegeben ist. 

 

Bereits in der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 10.12.2009 hat die Verwaltung einen ausführlichen Bericht über die Eigentumssituation der Kreisverkehre und über die entstehenden Pflegekosten bei den städtischen Kreisverkehren berichtet. Die Situation hat sich bisher nicht geändert. Auch ist im Rahmen der Berichterstattung über das Thema bisher, außer dem vorliegenden Antrag, kein Sponsor an die Stadt herangetreten.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung einer Grünpflegepatenschaft für den Kreisverkehr „Düsseldorfer Straße / Burgunderstraße / Borschemich (neu)“ durch deren Ortsverband wird abgelehnt.

Der von der Verwaltung vorgestellt Gestaltungsvorschlag dieses Kreisels wird zur Kenntnis genommen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Gestaltungskosten sind umsiedlungsbedingt und werden durch den Verursacher, die RWE Power AG, getragen.