Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/095/2010  

 
 
Betreff: Entsorgung der Verpackungsabfälle durch Duales System Deutschland GmbH
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bereitstellung von gelben Säcken der Duales System Deutschland GmbH im Bürgerbüro und im Ordnungsamt der Stadt Erkelenz -
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
12.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
19.05.2010 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schreiben Bd. 90 Grüne vom 22.11.2009 Gelbe Säcke  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 22.11.2009 stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, im Verwaltungsgebäude sowohl im Bürgerbüro als auch im Ordnungsamt den Bürgern Gelbe Säcke für die Abhol-Entsorgung der Leichtverpackungen (LVP) bereitzustellen.

Sie begründet ihren Antrag damit, dass Gelbe Säcke im Verwaltungsgebäude nicht mehr zu erhalten seien und Bürger, die zusätzlichen Sackbedarf hätten, gezwungen seien, diese beim für die Sammlung zuständigen Unternehmen abzuholen. Hierdurch würde den Betroffenen ärgerlicher Aufwand durch unnötige Fahrstrecken entstehen. Dies entspräche nicht den Maximen der bürgerfreundlichen Verwaltung der Stadt Erkelenz.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.

 

Die Verwaltung ist jedoch gerne bereit, nach Kenntnis konkreter Angaben zu den im

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.11.2009 beschriebenen Fällen  

an das Entsorgungsunternehmen oder dessen Auftraggeber (DSD) heranzutreten,

um mit diesen Ursachenanalyse zu betreiben und Verbesserungen zu erreichen.

Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass die Sammlung von LVP-Abfällen aufgrund der Verpackungsverordnung eigenverantwortlich in die Hände privater Systembetreiber übertragen wurde. In NRW erfolgt diese federführend durch Duales System Deutschland GmbH (DSD). Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können und sind nach dem Willen des Verordnungsgebers auch dazu verpflichtet, die Systembetreiber in angemessenem Umfang bei der Information und Beratung des Endverbrauchers über Entsorgungssystem zu unterstützen. Darüber hinaus haben die Kommunen im Rahmen von so genannten Abstimmungsvereinbarungen lediglich noch die Möglichkeit, zu bestimmen, welche Behältnisarten vom Systembetreiber dem Endverbraucher für die Sammlung von LVP in ihrem Gebiet zur Verfügung gestellt werden sollen. Sonstige Weisungsbefugnisse stehen den Kommunen nicht zu. Für die erwähnte reine Beratungsunterstützung erhalten die Kommunen jährlich eine geringfügige Pro-Kopf-Entgeltpauschale.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich das Verfahren in Erkelenz derzeit wie folgt dar:

 

1.         Die Behälterzahlen aus der Systembeschreibung 2009 zur Leichtver-packungsentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz, die DSD bei ihrer Ausschreibung der Entsorgungsleistung zugrunde legt, zeigen, dass die überwiegende Zahl der Haushalte in Erkelenz ihre Leichtverpackungen nicht über den Gelben Sack sondern über feste Behälter (Tonnen / Container) entsorgt.

 

            Behältergröße                       Anzahl

            120 l                                        ca.   2.970

            240 l                                        ca.   9.419

            1.100 l (f. Mehrfamilienh.)     ca.        93

            Gesamt                                  ca. 12.482

 

            Die Sicherung der LVP-Entsorgung für die übrigen Haushalte legt DSD in der System-Beschreibung wie folgt fest:

 

            „Die Grundversorgung mit Gelben Säcken ist bis zum Ende des jeweiligen Vorjahres abzuschließen. Der Mehrbedarf an Gelben Säcken wird über Ausgabestellen abgedeckt.

            Optional: Gegen ein angemessenes Entgelt kann der Auftragnehmer zur Ausgabe von Gelben Säcken auch das Rathaus der Stadt Erkelenz als Ausgabestelle nutzen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die ausreichende kostenlose Bestückung der Ausgabestelle mit Gelben Säcken sicherzustellen. Die Verhandlungen über das angemessene Entgelt hat der Auftragnehmer mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unmittelbar zu führen.“

 

2.            Seit Anfang 2007 beziehen Bürger, die ihre Leichtverpackungen (LVP) im     Gelben Sack sammeln, ihre Säcke grundsätzlich direkt von der Firma HML /             VEOLIA (früher: T&H / SULO) mit inzwischen Sitz in Aldenhoven, die im          Auftrag von DSD die Entsorgung auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz und im ganzen Kreis Heinsberg wahrnimmt.

 

            Die Einführung dieses Sack-Versorgungssystems beruht auf der Aussage des Entsorgungsunternehmens, dass bis dahin im Entsorgungsgebiet Erkelenz jährlich unverhältnismäßig viele Gelbe Säcke verbraucht worden seien. So seien hier, obwohl lediglich ca. 20 % der Haushalte über den Gelben Sack entsorgen, z.B. im Jahre 2006 mehr Säcke verteilt worden als in der Stadt Hückelhoven, in der die Entsorgung der Leichtstoffverpackungen aus-schließlich mittels Gelber Säcke erfolgt. Für die Entsorgerfirma war dies ein Indiz für die Zweckentfremdung der Gelben Säcke.

 

            Der LVP-Entsorger forderte damals seitens der Stadt Erkelenz, die Ausgabe der Gelben Säcke zu beschränken und personenbezogene Listen über die Ausgabe der Gelben Säcke zu führen. Dieser Forderung nach einer besseren Kontrolle der Ausgabe und des Verbrauches von Gelben Säcken konnte die Verwaltung wegen des damit verbundenen erheblichen Mehraufwandes nicht nachkommen, da das Entsorgungsunternehmen aus Gründen der Kostenminimierung nicht bereit war, diese Leistung zusätzlich zu vergüten. Dieser nicht vergütete Personalaufwand könnte auch nicht ersatzweise in die Abfallgebührenkalkulation einfließen, da der Verbraucher die Entsorgung des Verpackungsabfalls bereits über den Kaufpreis der Artikel bezahlt und wie bereits erwähnt, eindeutig gesetzlich geregelt ist, dass die Organisation der Entsorgung von LVP-Abfällen nicht Aufgabe öffentlich-rechtlicher Entsor-gungsträger ist.

 

            Nach dem bisherigen Kenntnisstand des Ordnungsamtes muss der Bürger, dessen Kontingent an Gelben Säcken erschöpft ist, die Entsorgerfirma hierüber lediglich telefonisch oder auch über ein Internetportal in Kenntnis setzen. Neue Säcke werden dann während der nächsten Abfuhr in dem Abfuhrbezirk des Bürgers vom Sammelpersonal vor Ort in den Briefkasten zugestellt. Teilweise werden die Säcke auch auf dem Postweg verschickt.

 

            Dem Ordnungsamt ist kein Fall, wie im Antrag beschrieben, vorgetragen worden, in dem vom Bürger die Abholung von Gelben Säcken bei der Firma verlangt wurde.

 

3.         Das Ordnungsamt selbst hält seither nur noch ein kleines Kontingent an Säcken (zwei kleine Kartons mit 50 Rollen zu je 13 Säcken = 1300 Säcke) für bestimmte Fälle bereit:

 

a.        Bürger, die eine Gelbe Tonne besitzen, deren Volumen aber bis zur nächsten Abfuhr ausnahmsweise aufgrund einer Nichtleerung wegen Fehlbefüllung oder einer vorübergehende größere Menge an Verpackungsabfällen nicht ausreicht.

 

b.         Bürger, die über den Gelben Sack entsorgen, es aber versäumt haben, die    Entsorgerfirma rechtzeitig zu informieren, dass sie neue Säcke benötigen.

 

c.         Bürger, die zwar bei der Firma neue Säcke angefordert haben, die Zustellung jedoch nicht rechtzeitig erfolgt ist.

 

            In diesen Fällen werden Säcke in bedarfsorientierter Stückzahl im Ordnungsamt (Zimmer 36 und 40) ausgehändigt.

 

            Diese beschriebenen Fälle kommen jährlich inzwischen recht selten vor.

 

            Im Übrigen erhalten diese Bürger dabei zusätzlich den Hinweis, dass für die Sammlung nicht zwingend die gelben Säcke des Entsorgungsunternehmens vorgeschrieben sind, sondern auch handelsübliche Säcke verwendet werden können. Voraussetzung ist lediglich, dass diese Säcke durchsichtig sind.

 

            Eine Ausgabe im Bürgerbüro erfolgt aus den unter Ziffer 2 beschriebenen Gründen nicht mehr, aber auch, weil dort im Servicebereich nicht die Zeit und der richtige Ort war, Diskussionen mit Bürgern über die Beschränkung der Ausgabe Gelber Säcke zu führen.

 

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Antrag der Partei Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.11.2009 wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Schreiben der Partei Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.11.2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Bd. 90 Grüne vom 22.11.2009 Gelbe Säcke (321 KB)