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Vorlage - A 30/092/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Entscheidung
12.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW werden die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine