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Vorlage - A 51/100/2010  

 
 
Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Gemeinschaftsverpflegung in den städt. Tageseinrichtungen für Kinder
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.04.2010 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
19.05.2010 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 10.03.2010 Mittagessen Kindergarten  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 10.03. d. J. an den Hauptausschuss der Stadt Erkelenz beantragen mehrere Eltern, „dass die Kindergartenkinder, die 35 Std. (Blocköffnungszeiten) betreut werden, nicht gezwungen werden, das Mittagessen zu bestellen und zu essen, sondern die Wahl haben, mitgebrachtes Essen (Lunchpaket) essen zu dürfen, so dass sie zu Hause mit der Familie gemeinsam eine warme Mahlzeit einnehmen können, wenn sie bzw. die Eltern dies wünschen.“

Der Antrag ist dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt.

Die Begründung des Antrags bitte ich deshalb der Anlage zu entnehmen.

 

Die Fachberaterin für die städt. Tageseinrichtungen, Frau Lauten, hat den Antrag der Eltern mit mehreren Einrichtungsleiterinnen diskutiert. Das Anliegen der Eltern ist den Leiterinnen bekannt. Bei allem Verständnis für die individuelle Situation in den Familien weisen sie jedoch darauf hin, dass die gemeinsame Einnahme des Mittagessens zu den im Qualitätsmanagement erarbeiteten pädagogischen Standards bei der Inanspruchnahme der Blocköffnungszeit gehört.

Aus Anlass dieses Antrages stellen die vorgenannten pädagogischen Fachkräfte noch einmal den konzeptionellen Auftrag der Mittagssituation während der Blocköffnungszeit besonders heraus:

 

Die Kinder besuchen eine Gemeinschaftseinrichtung, die ihnen viele Bildungsanlässe bieten und gemäß dem Kinder- und Bildungsgesetz (KiBiz) auch in Bezug auf die Einnahme von Mahlzeiten familienergänzend sein soll.

 

Deshalb legen die städt. Einrichtungen großen Wert auf eine ausgewogene und möglichst gesunde Ernährung als auch optisch und appetitlich ansprechend gestaltete Rahmenbedingungen bei der Einnahme der Mahlzeiten wie Frühstück oder Mittagessen. Wichtiger Bestandteil der Konzeption der städt. Einrichtungen ist, dass das Mittagessen gemeinsam mit den anderen Kindern der Gruppe eingenommen wird. Kinder, die einen großen Teil des Tages gemeinsam verbringen, haben in diesem speziellen Bereich des Tagesablaufs nach Aussage der Leiterinnen vielfältige Lernmöglichkeiten, die die Bildungsmöglichkeiten im Elternhaus vertiefen und ergänzen:

 

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rücksichtsvoller Umgang miteinander,

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Kennenlernen unterschiedlicher Speisen,

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Probieren unbekannter Speisen,

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Selbständigkeitsentwicklung,

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Regeln einhalten, z. B. Warten bis alle fertig sind,

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anderen Kindern behilflich sein,

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Einhalten einer Tischkultur und Rituale.

 

Das Einnehmen des Mittagessens in der Gruppe bietet den Kindern ein Gemeinschaftserlebnis, das die Familie in dieser Form kaum bieten kann. Auch könnte u. U. eine Zweiklassengesellschaft beim Essen entstehen, da es erfahrungsgemäß Kinder geben würde, die gerne am gemeinsamen warmen Essen teilnehmen würden, denen es aber durch die Eltern verwehrt würde.

 

Neben den konzeptionellen Überlegungen müssen auch organisatorische Gegebenheiten und Zwänge berücksichtigt werden. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Kinder, die ganztags und in der Blocköffnung betreut werden, stark zugenommen. Waren es bis vor einigen Jahren nur wenige Kinder, die in einer Einrichtung aßen, so sind es heute bis zu 65 Kinder in einer 4-gruppigen Einrichtung. Die Mitarbeiterinnen haben auf diese Veränderungen immer flexibel reagiert und die Mittagssituation angenehm und pädagogisch wertvoll gestaltet. Dies erfordert ein hohes Maß an personellem Einsatz in der Mittagszeit. Es wird auf sehr viele individuelle Belange eingegangen. Z. B. werden für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht essen dürfen, mit den Eltern Ernährungspläne für die jeweilige Woche erarbeitet. Kindern, die erst an das Essen außerhalb der Familie, das natürlich anders als zu Hause schmeckt, herangeführt werden müssen, wird eine individuelle Gewöhnungsphase zugestanden. Für Kinder, die aus religiösen Gründen bestimmte Lebensmittel nicht zu sich nehmen dürfen, werden Alternativlösungen gesucht.

 

Eine gemeinsame Einnahme von warmem Essen und von Lunchpaketen wird von den Leiterinnen als nicht durchführbar ausgeschlossen. Stattdessen müssten die Kinder mit Lunchpaketen dann aus der Gemeinschaft herausgenommen werden und eine gesonderte Gruppe bilden. Dies würde den Einsatz zusätzlichen Personals bedingen, zum anderen würden diesen Kindern aber auch wichtige Sozialisationsaspekte vorenthalten. Diese Regelung würde, wie oben dargelegt, der Konzeption der städt. Einrichtungen widersprechen und auf der anderen Seite erhöhten Organisations- und Personalaufwand erfordern.

 

Bei allem Verständnis der Leiterinnen für die Wünsche der Eltern schlagen die Leiterinnen vor, auch weiterhin an dem gemeinschaftlichen Einnehmen des Mittagessens festzuhalten.

 

Abschließend weisen die Leiterinnen darauf hin, dass bei ca. 375 Kindern, die in städt. Tageseinrichtungen essen, die Kinder, die das Essen verweigern, die absolute Ausnahme bilden. Wesentlich häufiger erfolgen positive Rückmeldungen an die Leiterinnen über die Gestaltung der Essenssituation und dem Gemeinschaftserlebnis Mittagessen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Konzept der städt. Tageseinrichtungen bei der Inanspruchnahme der Blocköffnungszeit ein gemeinsames warmes Mittagessen einzunehmen, beizubehalten.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

In der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2010 wurde der Beschluss-entwurf ergänzt (Ergänzung fett/kursiv).

 

Ergänzter Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Das im Qualitätsmanagement entwickelte Konzept der städt. Tageseinrichtungen bei Inanspruchnahme der Blocköffnungszeit ein gemeinsames warmes Mittagessen einzunehmen ist beizubehalten. In begründeten medizinischen Einzelfällen ist eine mit den Eltern abgestimmte Alternativregelung möglich.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der Eltern

(Der Antrag mit den dazugehörigen Unterschriftslisten ist

in Laufwerk L\ USERS\Fraktion\Jugendhilfeausschuss eingestellt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag vom 10.03.2010 Mittagessen Kindergarten (771 KB)