Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 07.04.2010 beantragten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die Grünen, Bürgerpartei, Freie Wähler/UWG und FDP: 1. „Der Rat der Stadt Erkelenz bildet eine Arbeitsgruppe „Auswertung Erkelenz-Vertrag“. 2. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Bürgerbeiräten aus Immerath/Lützerath/Pesch sowie aus Borschemich im Vorfeld der für die nächsten Umsiedlungsmaßnahmen neu abzuschließenden Verträge die bisherigen Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung des Erkelenz-Vertrages sowie der Erkelenz-Erklärung zu sammeln, zu bewerten und die Ergebnisse als Empfehlungen an Rat und Verwaltung in einem Abschlussbericht zu formulieren. 3. Die Arbeitsgruppe setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitz: ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes Mitglieder des Rates: je ein Ratsmitglied pro Fraktion Mitglieder der Bürgerbeiräte: je ein Mitglied pro Bürgerbeirat Sonstige Mitglieder: ein Mitglied der in den künftigen Umsiedlungsorten gebildeten Interessengemeinschaft 4. Die Arbeitsgruppe sollte auch die Möglichkeit haben, fachjuristische Beratung in Einzelfragen einzuholen. 5. Die Arbeitsgruppe wird nach Fertigung der Abschlussempfehlungen aufgelöst.“ Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass im Zuge der nunmehr weit fortgeschrittenen Umsiedlung der Orte Immerath/Lützerath/Pesch und Borschemich wichtige Erfahrungen gesammelt worden seien, die ein unschätzbares Kapital für die Gestaltung künftiger Verträge darstellen würden und daher auch im Vorfeld der nunmehr bevorstehenden Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath entsprechend ausgewertet und genutzt werden sollten, um so für die betroffenen Menschen ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Die Evaluierung der derzeitigen Entschädigungspraxis im Rheinischen Braunkohlenrevier wird mit Blick auf das laufende Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Orte Manheim und Morschenich, wie bereits auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, der FDP sowie der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.03.2010 beantwortet, von der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln als federführende Behörde für das Braunkohlenplan-verfahren bezieht in den Evaluierungsprozess ihre eigenen Erfahrungen sowie die Erfahrungen der von der Umsiedlung betroffenen Kommunen Inden, Merzenich, Kerpen und Erkelenz ein. Ebenfalls einbezogen werden die Erfahrungen der Umsiedlungsbeauftragten, Frau Kranz. Von Seiten der Stadtverwaltung Erkelenz nehmen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes an den Gesprächen teil. Eingebracht werden so die Erfahrungen der Stadtverwaltung aus dem laufenden Umsiedlungsgeschehen. Zugleich werden aber auch die vom Bürgerbeirat in Immerath anlässlich einer Sitzung des Bürgerbeirates Immerath/Lützerath/Pesch mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung und des Umsiedlungsbeauftragten der Landesregierung am 19.05.2009 formulierten Ausführungen zu Problempunkten der Umsiedlung auf Vortrag durch die Stadtverwaltung einbezogen. Damit ist bereits jetzt eine umfassende Würdigung des Umsiedlungsgeschehens, insbesondere auch der Entschädigungspraxis festzustellen. Eine abschließende Wertung der Bezirksregierung Köln zu den vorgetragenen Erfahrungen wird zum Ende des 1. Halbjahres 2010 erwartet. Die Bezirksregierung Köln beabsichtigt ihr Ergebnis unmittelbar in den Braunkohlenplan für die Orte Manheim und Morschenich einfließen zu lassen, der für diesen Zeitpunkt erwartet wird. Die Verwaltung schlägt vor, unter Einbeziehung der Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln, das Ende Juni 2010 abgeschlossen sein soll, den gesetzlich legitimierten Braunkohlenausschuss des Rates der Stadt Erkelenz mit der wünschenswerten Erfahrungsauswertung zu betrauen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Entschädigungsbedingungen nicht einer freien vertraglichen Gestaltung zwischen den von der Umsiedlung betroffenen Kommunen und dem Tagebaubetreiber unterliegt. Die Entschädigungsbedingungen sind sowohl gesetzlich als auch im Braunkohlenplanverfahren in ihren Grundzügen fixiert. Diese Fixierung hat zuletzt auch anlässlich des Abschlusses des Erkelenz-Vertrages im Braunkohlenplanverfahren durch die Bezirksregierung stattgefunden. Lediglich ortspezifische Regelungen, zu denen insbesondere die Frage der Festlegung von Ortsbereichsabgrenzungen dienen, sind einer freien Vereinbarung mit dem Bergbautreibenden zugänglich. Finanzielle Auswirkungen: keine |
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