Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die einem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschussvorsitzende Antonius Kopp verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Partnerschaftskomitee angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Sachkundige Bürger: Franz-Gerd Hartmann Lothar Wingerath Ulrich Giesen Maria Meurer Julia Tüffers Klaus Ruetz Martha Schrader Brigitte Blecke Monika Deck-Lingnau Stellvertreter: Elke Wirtz Theo Meurer Franz Thiel Stephan Muckel Chantal
Samuyllo Arnd
Salewski“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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