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Vorlage - A 10/233/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
22.03.2010 
1. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die einem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschussvorsitzende Antonius Kopp verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Partnerschaftskomitee angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Sachkundige Bürger:

Franz-Gerd Hartmann

Lothar Wingerath

Ulrich Giesen

Maria Meurer

Julia Tüffers

Klaus Ruetz

Martha Schrader

Brigitte Blecke

Monika Deck-Lingnau

 

Stellvertreter:

Elke Wirtz

Theo Meurer

Franz Thiel

Stephan Muckel

Chantal Samuyllo

Arnd Salewski“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine