Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Aus diesem Grunde ist ein Schriftführer für die Niederschriften der Sitzungen zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, Verwaltungsangestellte Friederike Grates als Sdhriftführerin und Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren als stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungen des Partnerschaftskomitees bis auf weiteres zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Für die Erstellung der Sitzungsniederschriften des Partnerschaftskomitees werden bis auf weiteres bestellt: VA Friederike Grates und als deren Stellvertreterin VA Ulrike Hoeren.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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