Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt. Beschlussentwurf: „Der Ausschussvorsitzende Herr Dederichs verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter: Sachkundige Bürger: Peter Peidl Franz Maibaum Hartmut Eichler Karl Thomaßen Annette Funke Eckhard Erkens Stellvertreter: Hans-Jürgen Drews Dr. Heinz Baltes Iris Zwirner Mario Müller Franz Thiel Jürgen Schmidke Beate Bündgen Peter Pstrong Elke Wirtz“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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