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Vorlage - A 40/185/2010  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses zur Ausrichtung der Kirchenmusikwoche 2010
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
01.02.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
17.03.2010 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Kirchen- und Projektchor an St. Lambertus beantragt mit Schreiben vom 13.Oktober 2009 die Gewährung eines Zuschusses zu seinem nächsten großen Chorprojekt und zu den Kosten der 10. Erkelenzer Kirchenmusikwoche.

In der Zeit vom 19. September bis 26. September findet  die 10.  Erkelenzer Kirchenmusikwoche statt. Der Kirchen- und Projektchor an St. Lambertus Erkelenz plant in diesem Rahmen die selten aufgeführte große „Messa di Gloria“ von Giacomo Puccini (1858-1924). Hierbei handelt es sich um ein monumentales Werk mit großem sinfonischen Orchester. Neben  den eigenen Chören sollen namhafte Solisten und ein höchkarätiges  Orchester für die professionelle Aufführung sorgen.

 

Der Kostenrahmen für das Chorprojekt beläuft sich auf ca. 15.000,-- €.

Der Eintrittspreis soll 15,-- €/ ermäßigt 12,-- € betragen. Einnahmen in Höhe von 6.500,-- € werden erwartet.

Die Kosten der gesamten Kirchenmusikwoche werden mit ca. 22.000,-- € veranschlagt.

Beschlussentwurf: ( als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf: ( als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Der  Ausschuss stimmt der Gewährung eines Zuschusses zum Chorprojekt  für 2010 des Kirchen- und Projektchores zu. Zur Aufführung der „Messa di Gloria“ und der Ausrichtung der 10. Erkelenzer Kirchenmusikwoche wird ein Zuschuss von 3.000,-- € gewährt.

 

Die entsprechende Verwendung der  Mittel ist nachzuweisen. Der  Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel in der noch zu beschließenden Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.000,-- €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter Kostenstelle 04 01 00 5317000 zur Verfügung.