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Vorlage - A 40/182/2010  

 
 
Betreff: Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2010 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
01.02.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
17.03.2010 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 TOP A 4.1 Aufstellung der ermittelten Zuschüsse  
Anlage 2 TOP A 4.1 Aufstellung der ermittelten Zuschüsse  

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach den vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 26.06.2002 verabschiedeten Richtlinien über Umfang und Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz erhalten die Vereine finanzielle Zuschüsse in Form von laufenden Zuschüssen, Zuschüssen zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen und investive Förderung, die nach Vorbereitung in den jeweiligen Ausschüssen vom Amt für Bildung und Sport anerkannt wurden. Aufgrund der Mitgliederzahlen wurden dann die Gesamtbeträge für die einzelnen Bezirksausschüsse zur Gewährung von laufenden Zuschüssen an die anerkannten Vereine ermittelt. Die Bezirksausschüsse entscheiden nun nach den Richtlinien und in eigener Zuständigkeit, ob und in welcher Höhe die nach obigen Schlüssel zur Verfügung gestellten Mittel den anerkannten Vereinen im Gebiet des Bezirksausschusses gewährt werden.

 

Hierbei soll der Bezirksausschuss seine Entscheidung von den Aktivitäten des Vereins für das Gemeinschaftsleben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses abhängig machen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die nach den Richtlinien über Umfang der Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz errechneten Zuschüsse werden den Bezirksausschüssen gemäß der beigefügten Aufstellung als Gesamtbetrag gewährt. Der  Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel in der noch zu beschließenden Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 26.973,60 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 27.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan zur Verfügung.

Anlage:

Anlage:

Aufstellungen der ermittelten Zuschüsse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 TOP A 4.1 Aufstellung der ermittelten Zuschüsse (12 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 TOP A 4.1 Aufstellung der ermittelten Zuschüsse (42 KB)