Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 25.08.2009 beantragt die Fraktion der Bürgerpartei e. V. Erkelenz, dass der Rat beschließen möge, „(Phase I) dass künftig Kinder, deren Eltern/Elternteile ein Jahreseinkommen von unter 24.000,-- € haben, von den Kindergartengebühren zu befreien sind. (Phase II) Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen Finanzierungsmittel aufzuzeigen, um alle Kinder/Eltern im Stadtgebiet von den Kindergartengebühren zu befreien.“ Vorstehender Antrag wird wie folgt begründet: „Gerade Familien mit Kindern werden heutzutage extrem finanziell belastet. Eine Kommune/Gemeinde muss erkennen, dass die Zukunft in unseren Kinder liegt. Deshalb ist es die Pflicht einer Kommune Eltern zu entlasten, die sich entschlossen haben Kinder in diese Welt zu setzen. Wenn für sinnlose Prestigebauten wie „Feller-Propeller“, Bushaltestelle Bahnhof (Lurweg-Arkaden) oder eine Stadthalle Geld zur Verfügung steht, muss auch Geld für die Entlastung der erziehenden Eltern da sein. In der Phase I sprechen wir hier von einer Summe von rd. 72.000,-- €, die leicht aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren sind. Zur Finanzierung der Phase II schlagen wir z. B. die Erlöse aus der künftigen Bauxhofnutzung vor.“ Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ist in der Stadt Erkelenz die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 27.02.2008, die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. In § 4 dieser Satzung sind die Voraussetzungen für Beitragsbefreiungen geregelt. Zu Phase I: Danach wird gemäß Abs. 3 von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und dem SGB XII kein Beitrag erhoben. Für die Praxis bedeutet das, dass zzt. von Eltern/Elternteilen, die über ein Jahreseinkommen von bis zu 15.000,-- € verfügen, kein Beitrag erhoben wird. Hiervon sind zzt. Eltern/Elternteile von 260 Kindern betroffen. Die Eltern 209 weiterer Kinder werden zzt. bei einem Jahreseinkommen von bis zu 24.542,-- € der Stufe II der Elternbeitragstabelle zugeordnet. Sie zahlen je nach Alter der Kinder bzw. nach dem Betreuungsumfang einen Beitrag von monatlich 26,-- € bis höchstens 68,-- €. Für diese Einkommensstufe ergibt sich ein Beitragsaufkommen im Jahr von 54.896,-- €. Zu Phase II: Das gesamte Elternbeitragsaufkommen für alle Kinder, die in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betreut werden, beträgt im Jahre 2009 voraussichtlich 1.170.980,-- €. Für das Jahr 2010 wird ein Gesamtaufkommen in Höhe von 1.324.807,-- € erwartet. Die von der Fraktion der Bürgerpartei e. V. beantragte generelle Befreiung müsste durch den städt. Haushalt finanziert werden. Hierfür ist in der aktuellen angespannten Haushaltssituation der Stadt der finanzielle Spielraum nicht gegeben. Im Übrigen sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die zzt. gültige Elternbeitragstabelle seinerzeit von den im Kreise Heinsberg tätigen 5 Jugendämter einvernehmlich erarbeitet wurde. Damit konnte sichergestellt werden, das zumindest im Kreis Heinsberg die Eltern bei vergleichbarem Einkommen auch einen vergleichbaren sozialverträglichen Elternbeitrag zahlen konnten. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Dem Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. Erkelenz vom 25.08.2009 auf generelle Befreiung der Eltern/Elternteile von der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz wird nicht entsprochen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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