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Vorlage - A 51/094/2010  

 
 
Betreff: Benennung von Ausschussmitgliedern zur Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG sowie deren Vertreter/innen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
19.01.2010 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.05.2000 hat der Jugendhilfeausschuss der Bildung fachspezifischer Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII unter gemeinsamer Beteiligung der im Bereich des Kreises Heinsberg vertretenen öffentlichen Jugendhilfeträger und der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Arbeitsfelder „Erziehungshilfe“, „Erziehungsberatung“ und „Tageseinrichtungen für Kinder“ zugestimmt. Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, von der in den Geschäftsordnungen zu den Arbeitsgemeinschaften vorgesehenen Möglichkeit zur Teilnahme je eines Mitgliedes jedes Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft mit beratender Stimme teilzunehmen, Gebrauch zu machen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass auch der neu konstituierte Jugendhilfeausschuss für jede der drei o. g. Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied sowie eine/einen Stellvertreter/in zur Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme benennt.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Zur Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII werden folgende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses benannt:

 

AG „Hilfe zur Erziehung“

Mitglied:                                                         Vertreter/in:

 

AG „Tageseinrichtungen für Kinder“

Mitglied:                                                         Vertreter/in:

 

AG „Erziehungsberatung“

Mitglied:                                                         Vertreter/in:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine