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Tatbestand: Über die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ist gemäß § 52 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 7 GO NW eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschriften des Jugendhilfeausschusses sind durch den/die Ausschussvorsitzende/n und eine/n vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/in zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Schriftführer, Herrn Stadtamtmann Helmut Abels, und als Stellvertreter, Frau Stadtamtfrau Michaele Linkens und Herrn Verwaltungsangestellten Markus Wilmer, zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Zum Schriftführer für die Anfertigung und Mitunterzeichnung der Niederschriften des Jugendhilfeausschusses werden Herr Stadtamtmann Helmut Abels und zu seinen Vertretern Frau Stadtamtfrau Michaele Linkens und Herr Verwaltungsangestellter Markus Wilmer bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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