Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW wurden die Ausschussmitglieder, die ein Ratsmandat bekleiden, bereits durch den Herrn Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung des Rates am 28.10.2009 in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. In analoger Anwendung dieser Regelung ist es noch erforderlich, die übrigen stimmberechtigten und beratenden Ausschussmitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen zu verpflichten. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur GO NW werden die Ausschussmitglieder durch die/den Ausschussvorsitzende/n bzw. durch Herrn Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“ Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor: a) stimmberechtigte Mitglieder Herr Marwin Altmann Herr Markus Paulsen Frau Edith Birx Herr Wilfried Mercks Frau Ulla Sevenich-Mattar Frau Schendera-Remmler Frau Natalie Kranzusch Herr Peter Pstrong Herr Günter Wild Frau Andrea Frings persönliche
Vertreter/innen Frau Elke Pfeiffer-Sevenich Herr André Krämer Herr Ferdinand Wimmer Frau Rachel Wimmer Herr Hermann Josef Jansen Herr Florian Kuß Herr Detlef Bonsack b) beratende Mitglieder Herr Dr. Karl-Heinz Horbach Frau Dorothea Wild Herr Herbert Hamann Herr Ewald Endres Frau Heike Götting Frau Ulrike Neuenhofer persönliche Vertreter/innen Frau Margot Schiller Herr Michael Kock Herr Georg Nebel Herr Jakob Liebernickel Frau Renate Gilleßen Herr Erich Konietzka Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit): „Herr Bürgermeister Jansen verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden Mitglieder, die nicht dem Rat angehören und deren persönliche Stellvertreter/innen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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