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Vorlage - A 51/091/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
19.01.2010 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW wurden die Ausschussmitglieder, die ein Ratsmandat bekleiden, bereits durch den Herrn Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung des Rates am 28.10.2009 in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

In analoger Anwendung dieser Regelung ist es noch erforderlich, die übrigen stimmberechtigten und beratenden Ausschussmitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen zu verpflichten. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur GO NW werden die Ausschussmitglieder durch die/den Ausschussvorsitzende/n bzw. durch Herrn Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und verpflichtet. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor:

 

a)         stimmberechtigte Mitglieder

 

            Herr Marwin Altmann

            Herr Markus Paulsen

            Frau Edith Birx

            Herr Wilfried Mercks

            Frau Ulla Sevenich-Mattar

 

            Frau Schendera-Remmler

            Frau Natalie Kranzusch

            Herr Peter Pstrong

            Herr Günter Wild

            Frau Andrea Frings

 

            persönliche Vertreter/innen

            Frau Elke Pfeiffer-Sevenich

            Herr André Krämer

            Herr Ferdinand Wimmer

            Frau Rachel Wimmer

            Herr Hermann Josef Jansen

            Herr Florian Kuß

            Herr Detlef Bonsack

 

b)         beratende Mitglieder

            Herr Dr. Karl-Heinz Horbach

            Frau Dorothea Wild

            Herr Herbert Hamann

            Herr Ewald Endres

            Frau Heike Götting

            Frau Ulrike Neuenhofer

 

            persönliche Vertreter/innen

            Frau Margot Schiller

            Herr Michael Kock

            Herr Georg Nebel

            Herr Jakob Liebernickel

            Frau Renate Gilleßen

            Herr Erich Konietzka

Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit):

„Herr Bürgermeister Jansen verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden Mitglieder, die nicht dem Rat angehören und deren persönliche Stellvertreter/innen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine