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Vorlage - A 10/127/2009  

 
 
Betreff: Bestellung von Schriftführern für den Hauptausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
18.11.2009 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 58 Absatz 7  Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die von den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Da nach § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NRW auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften Anwendung finden, ist auch § 52 Absatz 1 Satz 2 GO NRW zu beachten, wonach die Niederschrift vom Vorsitzenden und von einem vom Rat, im Falle des Hauptausschusses somit also von einem durch den Hauptausschuss in eigener Zuständigkeit, zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin zu unterzeichnen ist.

 

Es werden als Schriftführerin respektive Schriftführer vorgeschlagen:

 

1.         Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren

2.         Sachgebietsleiter Hans Bongartz  

3.         Hauptamtsleiter Heinz-Josef Lenzen

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„Zu Schriftführern des Hauptausschusses werden hiermit bestellt:

1. …………

2. …………

3. …………“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine