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Tatbestand: Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO sind die Niederschriften vom/von der Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird empfohlen, die bisherigen Schriftführerinnen 1. Frau Nicole Stoffels, 2. Frau Sandra Schürger als Schriftführerinnen für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung , und zwar bis auf weiteres, zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung bestellt bis auf weiteres 1. Frau Nicole Stoffels, 2. Frau Sandra Schürger zu Schriftführerinnen für die Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Finanzielle Auswirkungen: keine |
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