Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 80/012/2005  

 
 
Betreff: Verpflichtung von sachkundigen Bürgern und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
07.03.2005 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NW, werden die Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Da dies bei den Ratsmitgliedern schon geschehen ist, sind die sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter, soweit diese heute im Ausschuss anwesend sind, gemäß dem beiliegenden Vordruck zu verpflichten.