Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit E-Mail vom 23.07.09 beantragt Herr Schmitz, Inhaber des Geschäftes „Werbeservice Schmitz“ an der Aachener Str. 2 in Erkelenz, die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Stadtwappens. Herr Schmitz beabsichtigt blau-weiße Regenschirme mit dem Stadtwappen zu bedrucken und diese in seinem Geschäft zum Verkauf anzubieten. Gemäß § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Zustimmung des Rates. Beschlussentwurf: „Hiermit wird Herrn Dieter Schmitz, Inhaber von „Werbeservice-Schmitz“, die Genehmigung erteilt, das Stadtwappen zum Bedrucken von Regenschirmen zu verwenden. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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