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Vorlage - A 10/073/2009  

 
 
Betreff: Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens durch Werbeservice Schmitz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2009 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit E-Mail vom 23.07.09 beantragt Herr Schmitz, Inhaber des Geschäftes „Werbeservice Schmitz“ an der Aachener Str. 2 in Erkelenz, die Genehmigung zur Verwendung des  Erkelenzer Stadtwappens.

Herr Schmitz beabsichtigt blau-weiße Regenschirme mit dem Stadtwappen zu bedrucken und diese in seinem Geschäft zum Verkauf anzubieten.

 

Gemäß § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Zustimmung des Rates.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Hiermit wird Herrn Dieter Schmitz, Inhaber von „Werbeservice-Schmitz“, die Genehmigung erteilt, das Stadtwappen zum Bedrucken von Regenschirmen zu verwenden.

 

Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine