Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 52 Abs. 1 ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Es wird vorgeschlagen, als weitere Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Rates Frau Ulrike Hoeren zu bestimmen. Beschlussentwurf: „Zur weiteren Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Rates wird hiermit Frau Ulrike Hoeren bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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