Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz beantragt, für eine Fahrt nach Bad Windsheim vom 05.04. – 09.04.2009 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. Gemäß Richtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche 30,68 Euro je Teilnehmer und für Erwachsene 15,35 Euro je Teilnehmer. Die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf 30 Personen begrenzt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung: 28 Jugendliche x 30,68 Euro = 859,04 Euro 2 Erwachsene x 15,34 Euro = 30,68 Euro __________ 889,72 Euro Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Der Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz wird für eine Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 05.04. – 09.04.2009 ein Zuschuss i.H. v. maximal 889,72 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 889,72 Euro und stehen unter Produktsachkonto 011500.5318000 zur Verfügung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||