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Tatbestand: Das Team „Tour de Jumelage“, vertreten durch Wolfgang Kurth und Gerd Helfer, beantragt, für eine Fahrradtour nach Saint-James vom 20.06. – 28.06.2009 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. Gemäß Richtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Saint-James 30,68 Euro je Erwachsenen. Die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf 30 Personen begrenzt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung: 30 Teilnehmer x 30,68 Euro = 920,40
Euro Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Dem Team „Tour de Jumelage“ wird für eine Fahrt nach Saint-James in der Zeit vom 20.06. – 28.06.2009 ein Zuschuss i.H. v. maximal 920,40 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 920,40 Euro und stehen unter Produktsachkonto 011500.5318000 zur Verfügung. |
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