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Vorlage - A 63/122/2009  

 
 
Betreff: Erweiterung des Schulzentrums Erkelenz um eine Aufwärmküche und vier Ruheräume
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
26.03.2009 
34. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Zuge der „Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I“ fördert das „1000 – Schulen-Programm“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung  „Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während der Mittagspause“.

 

An zentraler Stelle des Schulzentrums zwischen Cornelius Burgh-Gymnasium und der Europaschule wird das heutige Forum durch die Erweiterung um eine Aufwärmküche auch als Mensa nutzbar sein. Die bisherigen Nutzungen bleiben weiterhin möglich. Außerdem wird dieser Baukörper um einen zweigeschossigen Kopfbau erweitert, so dass vier Ruheräume geschaffen werden. Diese Räume entsprechen in ihrer Größe Gruppenarbeitsräume. Das vorhandene Treppenhaus wird zur Erschließung des Obergeschosses genutzt.

 

Die Fassade der Aufwärmküche wird als Pfosten-Riegel-Konstruktion mit farbigen Glasflächen der vorhandenen Fassade des Forums angepasst.

 

Bei dem neuen Kopfbau wird die Fassade entsprechend der zurzeit durchgeführten Fassadensanierung des Cornelius-Burgh-Gymnasiums in Material- und Farbauswahl gestaltet.

 

In der Presseinformation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 10. Februar 2009 die Übersicht des „1.000-Schulen-Programm“ veröffentlicht:  „…Damit können insgesamt 777 Schulen den beantragten Förderbetrag in voller Höhe“ von maximal 400.000,-- Euro erhalten.

 

Die Stadt Erkelenz hat den maximalen Förderbetrag beantragt und soll ihn laut Aufstellung auch erhalten. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Beteiligung der Schulträger in gleicher Höhe. Der Förderbescheid ist für Mitte März 2009 zugesagt worden. Da der Umsetzungszeitraum der Fördermittel stark eingegrenzt ist, muss der Baubeschluss vorbehaltlich der Vorlage des Förderbescheides frühzeitig gefasst werden, um keine Zeit für die Umsetzung zu verlieren.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides wird das Schulzentrum Erkelenz um eine Aufwärmküche und vier Ruheräume gemäß der Planung des Architekturbüros

J. + J. Viethen, Erkelenz vom 26.03.2009 erweitert.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Auf dem Produktsachkonto H 03040004.7851000 sind 870.000,00 Euro eingestellt bei einer Förderung des Landes in Höhe von 400.000,00 Euro.