Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) werden die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung. Neue Mitglieder und anwesende, noch nicht verpflichtete Stellvertreter der Mitglieder im Ausschuss für Umweltschutz und Soziales müssen verpflichtet werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Personen: Mitglieder: Ratsfrau Kaldenbach, Silvia Ratsherr Dahlke, Andreas Sachkundiger Bürger Bienefeld, Hermann-Josef Stellvertreter: Sachkundige Bürgerin Hurtz-Zanders, Irina Sachkundiger Bürger Kochs, Holger Sachkundiger Bürger Thiel, Frank-Jürgen Finanzielle Auswirkungen: keine |
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