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Vorlage - A 10/906/2008  

 
 
Betreff: Antrag der Bürgerpartei vom 16.10.2008: Der Rat möge beschließen, die Häuser Bauxhof 15-22 und 24-30 nicht abzureißen und die Verwaltung zu beauftragen, diese einer Nutzung zuzuführen.
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.10.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Antrag vom 16.10.2008 hat die Fraktion der Bürgerpartei e. V. erneut beantragt, der Rat möge beschließen, den am 20.12.2006 beschlossenen Abbruch der Häuser 15-22 und 24-30 im Bauxhof rückgängig zu machen. Zugleich solle der Rat beschließen, die Häuser 15-22 und 24-30 nicht abzureißen und die Verwaltung beauftragen, diese einer Nutzung zuzuführen.

 

Maßgeblich wird dieser Antrag nunmehr mit dem Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt begründet. Zur Begründung werden auch vereinzelt Diskussionsbeiträge aus der Beratung über den Beschluss des Rates vom 20.12.2006 verwandt, die jedoch verkürzt oder sachlich unzutreffend dargestellt werden. So wird beispielsweise unterstellt, seinerzeit sei der notwendige  Abriss der Häuser mit der Befürchtung begründet worden, es könnten dort kinderreiche Familien einziehen. Diese Behauptung muss entschieden zurückgewiesen werden – sie spiegelt in keinster Weise die vom größten Teil des Rates sachlich geführte Diskussion wider. Die von der Bürgerpartei im Antrag nach dieser unzutreffenden Behauptung gemachte Bewertung – „Diese Aussage ist menschenverachtend und nicht tragbar“ -, muss sich die Fraktion der Bürgerpartei e.V. wohl angesichts der erneuten Polemisierung und Verkürzung der Problematik selbst vorhalten lassen.

 

 

Gleiches gilt auch für die Aussagen zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz keineswegs das Ergebnis der Bewertung durch die Stadt Erkelenz kritisiert, vielmehr wurde der Weg der Bewertung kritisiert. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat ausdrücklich den gefundenen Wert unter Zugrundelegung eines anders zu wählenden Weges bestätigt. So heißt es auf Seite 13 des Berichts:

 

„Eine auf der Grundlage durch die Stadt Erkelenz beispielhaft vorgenommene Neubewertung des Gebäudes „Bauxhof 29“ führt unter Berücksichtigung von Wertminderungen aufgrund unterlassener Instandhaltungen zu einem Wert von 45.049 Euro.“

 

Im letzten Stand der Eröffnungsbilanz betrug der Wert 41.879 Euro; der geringe Unterschied basiert auf der Korrektur der Indexierung. Wenn aber der Wert in der Eröffnungsbilanz, egal auf welchem Weg, tatsächlich richtig ist, vermag auch diese Begründung der Bürgerpartei nicht zu überzeugen. Wie man in diesem Zusammenhang die Behauptung rechtfertigen möchte, die Stadtverwaltung habe versucht, den tatsächlichen Wert der Häuser zu verschleiern, bleibt ein Rätsel. Ein solcher Vorwurf, der zudem noch strafrechtlich relevantes Verhalten beinhaltet, ist ungeheuerlich und zeigt, wie haltlos solche Behauptungen von der antragstellenden Fraktion in den Raum geäußert werden.

 

Letztlich sei auch darauf hingewiesen, dass bereits die Submission für den Abbruch der Häuser erfolgt ist. Der an erster Stelle liegende Unternehmer hat zwar keinen Anspruch auf Durchführung des Auftrags; er besitzt jedoch bei Aufhebung der Ausschreibung außerhalb der durch die VOB benannten Gründe einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Erkelenz.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Antrag der Bürgerpartei vom 16.10.2008, der Rat möge beschließen den am 20.12.2006 beschlossenen Abbruch der Häuser 15-22 und 24-30 im Bauxhof rückgängig zu machen, wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine