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Tatbestand: Dem verstorbenen Ehrenbürger Herrn Jakob Franzen wurde eine Ehrengrabstätte auf dem alten Friedhof in Gerderath zuerkannt. Damit verbunden ist entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 22. September 2004 eine Beteiligung des Rates, bei der Gestaltung der Grabstätte und die künstlerische Gestaltung des Grabmales/Grabsteines mit zu entscheiden. Die Familie Franzen/Hansen möchte nun einen entsprechenden Grabstein auf der Grabstätte herstellen lassen und legt zu diesem Zweck ein Angebot einer Fachfirma einschließlich einer bildlichen Darstellung, die als Anlage in pdf-Format beigefügt ist, mit der Bitte um Genehmigung, vor. Da mit dem Beschluss des Rates vom 22. September 2004 grundsätzlich auch eine Kostenübernahmeerklärung für die Anlage und Herstellung eines Grabmales bei Ehrengrabstätten abgegeben wurde, sind diese Kosten von der Stadt Erkelenz zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt, der beabsichtigten Herstellung und Gestaltung des Grabmales zu entsprechen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Rat stimmt der Gestaltung des Grabmales gemäß dem in der Form vom 25.09.2008 vorliegenden Vorschlag zu. Die Kosten sind zu übernehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 5.200,00 Euro werden bei Produktsachkonto 010700.5494.000 zur Verfügung gestellt. Anlage: Anlagen Bild „Grabstätte Jakob Franzen. pdf“
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