Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/901/2008  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Bürgerentscheidsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.10.2008 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 06.04.2005 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf der Basis der entsprechenden Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ausschließlich für die Stimmabgabe per Brief erlassen.

 

Im September 2008 hat nun der Ausschuss für Recht, Verfassung und Organisation des Städte- und Gemeindebundes eine Änderung der Mustersatzung beschlossen. Hierfür ausschlaggebend ist die Einführung des Ratsbürgerentscheides durch das GO-Reformgesetz sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.

 

Die wichtigsten Anpassungserfordernisse ergeben sich somit:

 

  1. Im § 4: Verkürzung der Frist für die Abstimmberechtigung aufgrund Änderung des § 7 KWahlG
  2. Im § 6 Abs. 1: Verkürzung der Frist für die Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis aufgrund Änderung des § 12 KWahlO
  3. Im § 6 Abs. 2: Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis - Änderung aufgrund § 15 KWahlO.
  4. Im § 8 Abs. 5: Aufnahme des Ratsbürgerentscheides nach Änderung des § 26 Abs. 1 GO NRW.
  5. In den §§ 13, 14 und 18: redaktionelle Änderungen.
  6. Im § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 (bisherige Nr. 2.3 entfällt): Abstimmungsheft wird im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht.

 

Eine postalische Zustellung des Abstimmungsheftes an jeden einzelnen Abstimmberechtigten würde – auch abhängig vom Umfang eines solchen Heftes – große Kosten verursachen. Aus diesem Grund sind andere Städte bereits dazu übergegangen, die Veröffentlichung ausschließlich über das Amtsblatt und das Internet zu bewerkstelligen. Diese Möglichkeit wird auch vom Städte- und Gemeindebund nicht nur als zulässig erachtet, sondern auch angeraten.

 

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben und zur Kostenreduzierung bei möglichen Bürgerentscheiden / Ratsbürgerentscheiden schlägt die Verwaltung vor, die Bürgerentscheidsatzung – wie in der beigefügten Synopse dargestellt – anzupassen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Fortschreibung der Bürgerentscheidsatzung aufgrund der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wird hiermit – wie in der beigefügten Synopse dargestellt – beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Große Arbeits- und Portokosteneinsparung.

Anlage:

Anlage:

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse (634 KB)