Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 06.04.2005 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf der Basis der entsprechenden Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ausschließlich für die Stimmabgabe per Brief erlassen. Im September 2008 hat nun der Ausschuss für Recht, Verfassung und Organisation des Städte- und Gemeindebundes eine Änderung der Mustersatzung beschlossen. Hierfür ausschlaggebend ist die Einführung des Ratsbürgerentscheides durch das GO-Reformgesetz sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Die wichtigsten Anpassungserfordernisse ergeben sich somit:
Eine postalische Zustellung des Abstimmungsheftes an jeden einzelnen Abstimmberechtigten würde – auch abhängig vom Umfang eines solchen Heftes – große Kosten verursachen. Aus diesem Grund sind andere Städte bereits dazu übergegangen, die Veröffentlichung ausschließlich über das Amtsblatt und das Internet zu bewerkstelligen. Diese Möglichkeit wird auch vom Städte- und Gemeindebund nicht nur als zulässig erachtet, sondern auch angeraten. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben und zur Kostenreduzierung bei möglichen Bürgerentscheiden / Ratsbürgerentscheiden schlägt die Verwaltung vor, die Bürgerentscheidsatzung – wie in der beigefügten Synopse dargestellt – anzupassen. Beschlussentwurf: „Die Fortschreibung der Bürgerentscheidsatzung aufgrund der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wird hiermit – wie in der beigefügten Synopse dargestellt – beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Große Arbeits- und Portokosteneinsparung. Anlage: Synopse
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