Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Kückhoven liegt westlich der Katzemer Straße (K 33) sowie nördlich und südlich der Straße Hasenweg und derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB. Das zu überplanende Gebiet umfasst mit rd. 2,4 ha eine Teilfläche des im Flächennutzungsplan dargestellten, rd. 4,7 ha großen Wohnbauflächenstandortes 1000.2. Die Flächen des Plangebietes werden derzeit als landwirtschaftliche Flächen sowie Gartenflächen genutzt. Eine vormalige Nutzung als Hundeübungsplatz wurde vor einigen Jahren aufgegeben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und gezielten Entwicklung des Ortsteiles Kückhoven beabsichtigt. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan, gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt aus dem Flächennutzungsplan, ein Wohngebiet festzusetzen. Außerhalb des Plangebietes ist auf einer Fläche von rd. 0,8 ha die Errichtung einer Anlage zur Versickerung des Regenwassers aus dem Plangebiet erforderlich. Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in zwei Teilbereichen vor. Der nördliche Teilbereich erschlossen durch zwei Stichstraßen über die Katzemer Straße umfasst rd. 28 Baugrundstücke, der südliche Teilbereich erschlossen durch eine Stichstraße über die Straße Hasenweg umfasst rd. 12 Baugrundstücke, so dass insgesamt rd. 40 Baugrundstücke mit Erschließung voraussichtlich ab Mitte 2010 zur Verfügung stehen. In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt, die erforderlichen Grundstücksflächen sind bis auf eine Restfläche im Eigentum der GEE. |
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