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Vorlage - A 63/112/2008  

 
 
Betreff: Erweiterung der Luise-Hensel-Schule, Salierring 255 - Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
30.10.2008 
30. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Bereits am 29.12.2006 wurde der Stadt Erkelenz in dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln die Förderung für 3 Gruppen der offenen Ganztagsschule für die Luise-Hensel-Grundschule zugesprochen.

 

Zunächst wurden Räume im Bestand hergerichtet und umgebaut für die neue Nutzung der offenen Ganztagsschule.

 

Da aber in der Luise-Hensel-Grundschule nicht nur die offene Ganztagsgrundschule stark angenommen wird, sondern auch das Betreuungssystem in Anlehnung an das Programm „Schule von Acht bis Eins“ großen Zulauf hat, sind die vorhandenen Raumkapazitäten nicht mehr ausreichend.

 

Das Fachamt ermittelte einen zusätzlichen Raumbedarf von 4 multifunktionalen Einheiten; dies bedeutet, dass die neu zu schaffenden Räume für die offene Ganztagsschule bei verändertem Bedarf auch als Klassenräume nutzbar sein sollen.

 

Nach rechtlicher Prüfung zur Zulässigkeit eines Erweiterungsbaus der Luise-Hensel-Schule im Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz ist das Büro Bischof + Hermansdorfer, Königstr. 31, 52061 Aachen als ehemaliger Partner der Bürogemeinschaft Gumpp & Partner Architekten, Neustadt an der Weinstraße, beauftragt worden, die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI, Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung, zu erstellen.

 

Da der bestehende Baukörper der Luise-Hensel-Grundschule keine Erweiterungsmöglichkeiten bietet (Grundstück, Fluchtwege, bestehende Erschließung des Obergeschosses) werden die neuen Raumeinheiten in einem Solitär angeordnet.

 

Der Neubau ist zunächst eingeschossig geplant, um eine spätere Erweiterung um ein Obergeschoss bei steigendem Raumbedarf zu ermöglichen.

 

Städtebau / Lage

Die Räume sollen in einem eingeschossigen Gebäude untergebracht werden, welches im süd-westlichen Bereich des Grundstückes teilweise auf der Fläche des Parkplatzes und teilweise auf der Fläche des Schulhofes errichtet werden soll. Der Baukörper vermittelt durch Lage und Dimension zwischen Nachbarbebauung und Schule und schließt die vorhandene Lücke. Im Wettbewerbsentwurf war an dieser Stelle schon einmal eine Bebauung geplant. Im Zuge der Baumaßnahme soll die Verkehrssituation an der Luise-Hensel-Schule in dem Sinne neu geordnet werden, dass Parkflächen vor dem Haupteingang der Schule im Norden entstehen und die Parkplätze im Westen entfallen. Die Planung der Außenanlagen wird zeitgleich von dem Baubetriebs- und Grünflächenamt erstellt und voraussichtlich in einer der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt und beschlossen.

Neben dem Neubau soll auf der Fläche des existierenden Parkplatzes auch ein begrünter Vorbereich entstehen. Die Zufahrt zum Schulhof und die Feuerwehrumfahrung werden nicht durch die Baumassnahme eingeschränkt. Das Gebäude hält die erforderlichen Abstände aus dem Bebauungsplan ein.

 

Aus der Stellung des Baukörpers ergibt sich für die Raumeinheiten eine Ost - West- Orientierung. Der Baukörper soll auf der Ostseite eine zum Schulhof bezogene Überdachung erhalten.

 

Die Abmessungen des derzeit geplanten Gebäudes betragen ca. 35 x 13,5 m.

Die OKFF-Höhe des Erdgeschosses und die Geschosshöhe entsprechen dem Bestand. Die Traufhöhe liegt ca. bei 4 m.

 

Funktion

Die einfache Struktur soll ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Unterschiedliche Raumkonstellationen sollen auch in der Zukunft möglich sein. Es können verschiedene Raumgrößen erzeugt werden. Der Hauptraum erhält eine Vorzone. Die Vorzone kann als Gruppenraum dienen oder als Raum für die selbstständige Beschäftigung der Schüler. In der Vorzone ist ein Windfang enthalten.

 

Konstruktion / Materialien

Der Baukörper soll in massiver Bauweise errichtet werden. Hierzu sollen auf Streifenfundamenten und einer Betonbodenplatte Wandschotten errichtet werden, die die Dachplatte tragen. Die Dachplatte soll im Osten auskragend sein. Ein für die Unterbringung der Technik ggf. notwendiger Raum wird als Unterkellerung mit einem Zugang von außen ausgeführt. Die Kelleraußenwände werden gedämmt.

 

Fassade

Auf der West- und auf der Ostseite erhält der Bau eine raumhohe Glasfassade, in der Öffnungselemente und Türen integriert sind. Auf der Westseite ist ein außen liegender Sonnenschutz vorgesehen. Die Fassade kann als Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Aluminium und Glas erstellt werden. Die Stirnseiten im Norden und Süden erhalten eine massive Vorsatzschale. Hier wird das Material des bestehenden Baukörpers Ziegelmauerwerk aufgenommen.

 

Dach

Das Gebäude erhält ein Warmdach mit Gefälledämmung, Abdichtung und umlaufender Attika. Auf dem Dach soll eine Bekiesung den oberen Abschluss bilden.

 

Ausbau

Die Raumeinheiten sind als hölzerne Einbauten in die Betonstruktur zu verstehen. Um den akustischen Anforderungen zu genügen und dem Wunsch nach Behaglichkeit zu entsprechen, werden die Räume allseitig mit natürlichen Materialien wie Holz/ Holzwerkstoffen ausgekleidet. Die Trennwand zwischen Hauptraum und Vorraum ist als Holz-Schrank konzipiert, der sowohl von innen als auch von außen, z.B. als Garderobe, benutzt werden kann. Dieser Schrank kann zum Zwecke der Belichtung Verglasungen erhalten, z.B. seitlich der Klassenzimmertüren oder als Oberlicht.

Die Vorbereiche erhalten eine abweichende Raum- und Materialkonzeption.

 

Technik

Das Gebäude soll die Anforderungen der WärmeschutzVO neuester Stand erfüllen. Darüber hinaus gehende Anforderungen bestehen nicht. Die Raumeinheiten erhalten wie im Bestand eine Fußbodenheizung, jeder Hauptraum erhält ein Waschbecken. Alle Räume werden natürlich be- und entlüftet.

 

Die Entwässerung des Daches erfolgt über Dacheinläufe und innen liegende Fallleitungen. Die Notentwässerung erfolgt über Wasserspeier in den Stirnseiten. Das anfallende Wasser wird der Kanalisation zugefügt.

Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Erweiterung der Luise-Hensel-Grundschule soll entsprechend der Planung des Architektenbüros Bischof + Hermansdorfer, Königstr. 31, 52061 Aachen vom 30.10.2008 umgesetzt werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Baukosten für die Erweiterung belaufen sich auf ca. 900.000,-- Euro. Die Landeszuweisung mittels Förderung der Maßnahme beträgt 90 %. Es stehen hier ca. 400.000,-- Euro zur Verfügung. Die restlichen Baukosten sind von der Stadt Erkelenz zu finanzieren.